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Was passiert, wenn eine Pfändung wegen Unterhalt beim Arbeitgeber vorliegt ?

gefragt von Verfahrnix am 24.11.2008 um 17:03 Uhr

Was passiert, wenn eine Pfändung wegen Unterhalt beim Arbeitgeber vorliegt ? Kann man da gekündigt werden ? Hat jemand schon mal diese Situation gehabt ? Wie geht man da am besten vor ?


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ruler
beantwortet von ruler am 24. November 2008 17:11
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Das ist kein Kündigungsgrund. Es kann sein, dass die Personalabteilung ein Gespräch mit Dir über diesen Fall führt. Aber ansonsten wird "einfach" der gepfändete Betrag monatlich von der Firma an den Gläubiger überwiesen und Dir vom Gehalt einbehalten.

Das wirft natürlich kein besonders gutes Licht auf Dich, aber die Sache bleibt unter Verschwiegenheit.

Kommentar von Verfahrnix am 26. November 2008 15:10

Wenn das heutzutage ein Kündigungsgrund ist na dann Prost !


mexxima
beantwortet von mexxima am 24. November 2008 17:05
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Das ist kein Kündigungsgrund - der Betrag wird von deinem Lohn abgezogen und direkt an den Gläubiger überwiesen.

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 24. November 2008 17:06

moon73
beantwortet von moon73 am 24. November 2008 17:06
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Am besten ganz offen den Chef drauf ansprechen, ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund und die Chefs gehen meist ganz human damit um.


istie
beantwortet von istie am 25. November 2008 15:44
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Pfändungen sind keinesfalls ein Kündigungsgrund.


texrex
beantwortet von texrex am 25. November 2008 17:13
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Der Eingang einer Unterpfändung darf KEINEN Einfluß auf das Arbeitsverhältnis haben, es handelt sich hier um reine Privatschulden, die das Arbeitsverhältnis nicht berühren. Der Arbeitgeber wird durch das Gesetz dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil der Bezüge nach der gültigen Pfändungstabelle einzuhalten und an den Gläubiger abzuführen, WICHTIGER Punkt bei einer Unterhaltspfändung ist die Vorgabe der Berechnung des pfändbaren Betrages; denn hier kann bis zu einen Nettobetrag in Höeh von € 840,00 ausgezahlt werden darf gepfändet werden; also noch unter die Pfändungstabelle gegangen werden geht aber nur bei Unterhalt.

Kommentar von Verfahrnix am 26. November 2008 15:12

Danke für die Antwort - ich werde jetzt mich um diese Thema kümmern und mir Literatur darüber besorgen. Das ist mir noch nicht passiert - dass ich eine Unterhaltspfändung bekomme. Nicht zu glauben.


anonym
beantwortet von vlavielle am 12. Februar 2009 20:18
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Ich würde offen mit dem Personalchef sprechen und dem mitteilen warum Du zeitweise Deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen konntest. In der heutigen Zeit passiert das leider sehr vielen, da haben die Chefs schon Verständnis dafür. Kein Verständnis werden sie haben wenn Du es nicht klar und deutlich darlegst. Ein Kündigungsgrund ist es zwar nicht, aber gerade Unterhaltsverpflichtungen werden recht kritisch gesehen. Spiel mit offenen Karten, dann wird Dir ein Betrag X einbehalten, der Rest wird ausbezahlt.


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