Was passiert, wenn eine Pfändung wegen Unterhalt beim Arbeitgeber vorliegt ? Kann man da gekündigt werden ? Hat jemand schon mal diese Situation gehabt ? Wie geht man da am besten vor ?

Das ist kein Kündigungsgrund. Es kann sein, dass die Personalabteilung ein Gespräch mit Dir über diesen Fall führt. Aber ansonsten wird "einfach" der gepfändete Betrag monatlich von der Firma an den Gläubiger überwiesen und Dir vom Gehalt einbehalten.
Das wirft natürlich kein besonders gutes Licht auf Dich, aber die Sache bleibt unter Verschwiegenheit.

Das ist kein Kündigungsgrund - der Betrag wird von deinem Lohn abgezogen und direkt an den Gläubiger überwiesen.
OSQuest am 24. November 2008 17:06 siehe auch hier

Am besten ganz offen den Chef drauf ansprechen, ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund und die Chefs gehen meist ganz human damit um.
Der Eingang einer Unterpfändung darf KEINEN Einfluß auf das Arbeitsverhältnis haben, es handelt sich hier um reine Privatschulden, die das Arbeitsverhältnis nicht berühren. Der Arbeitgeber wird durch das Gesetz dazu verpflichtet, den pfändbaren Teil der Bezüge nach der gültigen Pfändungstabelle einzuhalten und an den Gläubiger abzuführen, WICHTIGER Punkt bei einer Unterhaltspfändung ist die Vorgabe der Berechnung des pfändbaren Betrages; denn hier kann bis zu einen Nettobetrag in Höeh von € 840,00 ausgezahlt werden darf gepfändet werden; also noch unter die Pfändungstabelle gegangen werden geht aber nur bei Unterhalt.
Danke für die Antwort - ich werde jetzt mich um diese Thema kümmern und mir Literatur darüber besorgen. Das ist mir noch nicht passiert - dass ich eine Unterhaltspfändung bekomme. Nicht zu glauben.
Ich würde offen mit dem Personalchef sprechen und dem mitteilen warum Du zeitweise Deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen konntest. In der heutigen Zeit passiert das leider sehr vielen, da haben die Chefs schon Verständnis dafür. Kein Verständnis werden sie haben wenn Du es nicht klar und deutlich darlegst. Ein Kündigungsgrund ist es zwar nicht, aber gerade Unterhaltsverpflichtungen werden recht kritisch gesehen. Spiel mit offenen Karten, dann wird Dir ein Betrag X einbehalten, der Rest wird ausbezahlt.
Wenn das heutzutage ein Kündigungsgrund ist na dann Prost !