Was passiert wenn eine Person stirbt, die hoch verschuldet ist?

11 Antworten

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Da gibt es unterschiedliche Varianten. Letzlich läuft es in der Regel darauf hinaus, das die Gläubiger leer ausgehen.

Zunächstmal können die Erben ausschlagen ( was auch sinnvoll ist, wenn der Erbe sicher ist, das der Nachlass überschudet ist.), dann erbt am Ende das Land, welches grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses haftet.

Auch die Erben könnne, wenn sie nicht ausschlagen, einen Nachlassinsolvenz durchführen. War der Erblasser schon im Privatinsolvenzverfahren, geht dieses automatisch in das Nachlassinsolvenzverfahren über.

Ansonsten müssen die Erben die Insolvenz beantragen, sobald sie von der Überschuldung Kenntnis haben. Beantragen sie zu spät, haften die Erben für die Verspätung, d.h. für die Differenz gegenüber der rechtzeigien Insolvenzbeantragung.

Wird die Insolvenz mangels Masse abgelehnt, können die Erbe die Einrede der Dürftigkeit erheben.

Vielen dank :-)!

Das passiert sehr häufig. Die Erben sind Rechtsnachfolger - auch der Schulden. Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, wird die Erbschaft oft ausgeschlagen. Dann bleiben die Gläubiger darauf sitzen.

Ah okay, danke :-)

Dann werden die Erben angeschrieben und die müssen innerhalb einer Frist ggf. das Erbe ausschlagen. 

okay, danke :-)!

Die Erben übernehmen die Schulden, wenn alle Erben das Erbe ausschlagen oder es keine Erben gibt, übernimmt der Staat das Erbe, nicht jedoch die Schulden, die nach Veräußerung der Werte übrig sind.

Also muss es quasi der Staat dann zahlen?

@altgenug60

Ahh, habe es nun verstanden, danke! :-)

mit der Person gar nichts, auch Sie wird beerdigt. Die Problematik entsteht eher bei den Erben. Sie müssen das ausschlagen; per Notar oder direkt am Amtsgericht.

Für die Beerdigung kommen die nächsten Angehörigen trotzdem auf. Sofern flüssig

Aber die jeweiligen Firmen / Staat bleiben auf ihren Kosten sitzen, da es ja keiner dann zahlt? Oder?

@MrMentalist1

die Firmen bleiben auf dem Schaden sitzen; der Staat nicht, da zahlt die Allgemeinheit; also auch du