Espinosa am 11.08.2009 um 19:27 Uhr
Was passiert mit einem Erbe, wenn es keiner der Erben annehmen möchte und jeder die Erbschaft verweigert? Wer erhält es dann?
Wenn alle die Erbschaft ausschlagen, wird der Staat ("Fiskus") Erbe. http://fachanwalt-erbrecht.blog.de

wenn guthabe da ist, erhält es der staat. wenn nur schulden vererbt werden, bleiben die gläubiger darauf sitzen.

Der Staat, wenn keiner mehr da ist oder jeder es verweigert.
§ 1936 BGB Gesetzliches Erbrecht des Fiskus
(1) Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Verwandter, ein Lebenspartner noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden, so ist der Fiskus des Bundesstaats, dem der Erblasser zur Zeit des Todes angehört hat, gesetzlicher Erbe. Hat der Erblasser mehreren Bundesstaaten angehört, so ist der Fiskus eines jeden dieser Staaten zu gleichem Anteil zur Erbfolge berufen. (2) War der Erblasser ein Deutscher, der keinem Bundesstaat angehörte, so ist der Reichsfiskus gesetzlicher Erbe
Bei Erbausschlagungen oder wenn keine Erben da sind, erbt der Fiskus des Bundesstaates, dem der Erblasser angehörte. War der Erblasser ein Deutscher, der keinem Bundesstaat angehörte (z.B. im Ausland gelebt), so ist nach § 1936 Abs. 2 BGB der Reichsfiskus gesetzlicher Erbe.

mal unabhängig davon, dass das Erbe an den Staat geht. Was ist der Hintergrund ihrer Frage?
Möglich wäre auch eine Nachlassinsolvenz, wenn das Erbe überschuldet ist, dann könnten wenigstens noch persönliche Sachen mit Erinnerungswert gerettet werden.

mal unabhängig davon, dass das Erbe an den Staat geht. Was ist der Hintergrund ihrer Frage?
Möglich wäre auch eine Nachlassinsolvenz, wenn das Erbe überschuldet ist, dann könnten wenigstens noch persönliche Sachen mit Erinnerungswert gerettet werden.

Wenn eine Erbschaft verweigert wird, besteht sie normalerweise aus Schulden.

Naja, das passiert nur wenn Schulden da sind. Und für diese muss am ende der Staat aufkommen
Guppy194 am 12. August 2009 07:10 na ja Bessey01, das stimmt nicht; die Haftung des Staates ist selbstverständlich auf den vorhandenen Nachlass beschränkt; warum sollte auch der Staat = Steuerzahler für die privaten Schulden eines Verstorbenen noch aufkommen???