elysa2 am 25.03.2009 um 10:17 Uhr
ein schuldner gibt einen scheck heraus, es stellt sich heraus, dieser platzt, weil nicht gedeckt-- nun will er mit einem wechsel bezahlen-- was ist wenn dieser auch nicht gedeckt ist--oder hat einer ahnung beim umgang mit wechsel danke im voraus
Ein Wechsel wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig (3 Monate) und kann ggf. prolongiert also verlängert werden. Ich würde mich Folgendes fragen: Wenn der Schuldner heute schon kein Geld hat und teilweise sogar Scheckbetrug begeht - wieso sollte er in paar Monaten zahlen können? Finger weg!!

Ich würde den nicht annehmen, wenn schon der Scheck nicht gedeckt ist. Früher konnte man bei einem geplatztem Wechsel sofort pfänden lassen, wie das heute ist, weiß ich nicht, aber die Sache wäre mir zu heikel. Frage deine Bank.
Das Wechselgeschäft ist nicht einfach...und es kennt fast keiner mehr....auch Fehler , die man machen kann.. Fehler beim ausfüllen (den "falschen" W. annehmen) ....prolongieren... oder dann Protestieren... Ja ein Wechsel ist eine harte Sache. da gibt es keinen Widerspruch mehr......wenn man aber bei der Fälligkeit nicht reagiert - kann man auch Minuten zu spät kommen - zum Protest. Wechselbetrug gibt Knast.
Wer sich damit auskennt - schöne Sache - für Laien nichts...Frag mal Deine Bank...die werden das auch nicht kennen...(können sich somit bei Fälligkeit fehlerhaft verhalten!!!)
elysa2 am 25. März 2009 13:36 danke;)

Schau mal, hier steht alles Wissenswerte: http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_(Urkunde)
War doch richtig schwierig, das zu finden. Lob dich jetzt einfach mal
kiramarie am 25. März 2009 10:28 Nöö, eigentlich nicht.
Ein Wechsel ist ein auf max. 3 Monate zeitlich begrenztes Zahlungsversprechen. Mit solch einem Ding kannst du nichts anfangen, wenn es nichts wert ist, also die/deine Bank es dir nicht abkauft. Wenn am Tage der Einlösung diese nicht erfolgt, steht sofort der Staatsanwalt auf der Matte.

Was passiert? Der Scheckbetrüger wird zum Wechselbetrüger!