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was passiert ,wenn ein wechsel nicht gedeckt ist--

gefragt von elysa2elysa2 am 25.03.2009 um 10:17 Uhr

ein schuldner gibt einen scheck heraus, es stellt sich heraus, dieser platzt, weil nicht gedeckt-- nun will er mit einem wechsel bezahlen-- was ist wenn dieser auch nicht gedeckt ist--oder hat einer ahnung beim umgang mit wechsel danke im voraus


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anonym
beantwortet von migrowe am 25. März 2009 10:20
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Ein Wechsel wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig (3 Monate) und kann ggf. prolongiert also verlängert werden. Ich würde mich Folgendes fragen: Wenn der Schuldner heute schon kein Geld hat und teilweise sogar Scheckbetrug begeht - wieso sollte er in paar Monaten zahlen können? Finger weg!!


frastaft
beantwortet von frastaft am 25. März 2009 10:20
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Ich würde den nicht annehmen, wenn schon der Scheck nicht gedeckt ist. Früher konnte man bei einem geplatztem Wechsel sofort pfänden lassen, wie das heute ist, weiß ich nicht, aber die Sache wäre mir zu heikel. Frage deine Bank.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 25. März 2009 10:24
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Das Wechselgeschäft ist nicht einfach...und es kennt fast keiner mehr....auch Fehler , die man machen kann.. Fehler beim ausfüllen (den "falschen" W. annehmen) ....prolongieren... oder dann Protestieren... Ja ein Wechsel ist eine harte Sache. da gibt es keinen Widerspruch mehr......wenn man aber bei der Fälligkeit nicht reagiert - kann man auch Minuten zu spät kommen - zum Protest. Wechselbetrug gibt Knast.

Wer sich damit auskennt - schöne Sache - für Laien nichts...Frag mal Deine Bank...die werden das auch nicht kennen...(können sich somit bei Fälligkeit fehlerhaft verhalten!!!)

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 25. März 2009 13:36

danke;)


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 25. März 2009 10:19
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Schau mal, hier steht alles Wissenswerte: http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_(Urkunde)

Kommentar von Simple_avatar4smallLavendel53 am 25. März 2009 10:21

War doch richtig schwierig, das zu finden. Lob dich jetzt einfach mal

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 25. März 2009 10:28

Nöö, eigentlich nicht.


anonym
beantwortet von jockl am 25. März 2009 10:22
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Ein Wechsel ist ein auf max. 3 Monate zeitlich begrenztes Zahlungsversprechen. Mit solch einem Ding kannst du nichts anfangen, wenn es nichts wert ist, also die/deine Bank es dir nicht abkauft. Wenn am Tage der Einlösung diese nicht erfolgt, steht sofort der Staatsanwalt auf der Matte.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. März 2009 10:51
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Was passiert? Der Scheckbetrüger wird zum Wechselbetrüger!


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 25. März 2009 10:20
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Gibt es das noch?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wechsel_(Urkunde)


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