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Was passiert, wenn ein Fremder mit meinem Auto einen Unfall verursacht????

gefragt von KamilaKamila am 08.05.2008 um 20:01 Uhr

Hallo,

gestern hat sich mein Bruder mein Auto geliehe und ließ seinen Kumpel damit fahren. Mein Bruder fuhr mit seinem Auto. Jetzt der Scheiß: Mein Bruder fuhr als erster und wollte links abbiegen...sein Kumpel (in meinem Auto) ist ihm hinten rein. Totalschaden!!!

FRage: Gibt es eine Möglichkeit, dass die Versicherung zahlt?

Weil ich mir da nicht sicher bin!

Gruß Kamila


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tradaix
beantwortet von tradaix am 8. Mai 2008 20:03
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Zahlungspflichtig ist bei geklärter Schuldfrage die Kfz-Versicherung des Halters (= Du).


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. Mai 2008 20:03
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Die kosten übernimmt der Unfallverursacher oder dessen Versicherung. Sprich du machst die Forderung gegenüber dem Freund deines Bruders geltend. Und der meldet das seiner Versicherung und der Rest passiert mehr oder weniger von allein.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 8. Mai 2008 20:08
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Deine Haftpflicht zahlt den Schaden am Auto deines Bruders, du wirst im Rabatt abgestuft, zahlst also zukünftig mehr Prämie.

Den Schaden an deinem Auto zahlt die Vollkasko, so man hat. Auch da bleibst du auf Selbstbeteiligung und Prämienerhöhunmg sitzen.

Den dir entstandenen Schaden kannst du auf dem Privatklageweg vom Fahrer zurückfordern, wenn er den Schaden nicht aus eigenem Antrieb zahlt.

Kommentar von E4a46a4fa60c8f744548948c65abc87asmallKamila am 8. Mai 2008 20:11

hab kein Vollkasko... :(

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 8. Mai 2008 20:14

ich denke mir da bleibt nur die gütige Einigung übrig.Aber eigentlich könntest du deinen Bruder belangen, er hat Dein Auto weitergegeben ohne Dein Wissen.


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 8. Mai 2008 20:09
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wenn du vollkasko hast-und du nicht als alleiniger Fahrer eingetragen bist könntest du Glück haben.Selbst wenn Du alleine eingetragen bist für dieses Fahrzeug besteht die Möglichkeit einer sogenannten Rückvers.so das dir in Rechnung gestellt wird was es an Versicherungssumme bei mehreren Fahrern dieses KFZ gekostet hätte auf das letzte Vers. Jahr.Und dann zahlen die auch.Aber das geht nur bei Vollkakso und bei Selbstschuld wirst du hochgestuft.ansonsten könntest Du dem Fahrer eine Rechnung stellen.Aber rechtlich gesehen hast du dein Fahrzeug verborgt und warst damit einverstanden das ein anderer damit fährt.somit kannst Du deinen Bruder nichts in Rechnung stellen.Viel Glück


anonym
beantwortet von faessla am 8. Mai 2008 20:13
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tradaix hat recht, DerTroll erzählt Nonsens. Sofern der Freund des Bruders im Versicherungsvertrag als berechtigte Person gilt, die das Fzg führen darf, zahlt deine Versicherung, sofern diese Person schuld am Unfall ist. Wenn er z.B. unter 25 Jahren ist, und im Vertrag steht, dass nur ältere Personen das Fzg führen, dann musst du wohl Versicherungsprämie nachzahlen, der Schaden wird aber dennoch von der Versicherung ersetzt.



Kamila
beantwortet von Kamila am 8. Mai 2008 20:08
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..Also ich weiß nur das ich kein Geld bekomme...weil der Kumpel mein Auto zu Schrott gefahren ist... der hat erst seit ner Woche den Führerschein...also der is erst 18....


Kamila
beantwortet von Kamila am 8. Mai 2008 20:22
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mh..ok...

Ich versteh das jetzt nicht! Der Kumpel hat ja mein Auto zu Schrott gefahren. Müsste dann nicht seine Versicherung dafür aufkommen? (Wenn überhaupt) Bei der VErsicherung sind beliebiger Nutzer ab 25Jahren eingetragen...

Kommentar von migrowe am 25. Oktober 2008 14:33

Wie, SEINE Versicherung?? Er hat doch nur DEINE Kfz-Police...


anonym
beantwortet von migrowe am 25. Oktober 2008 14:33
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Fahrer müssen laut Versicherungsvertrag über 25 Jahre als sein? Na super, dann bekommt Ihr auch noch Probleme mit dem Haftpflichtschaden beim Auto des Bruders... kopfschüttel -- Sein Auto und seine Frau verleiht man nicht!!


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