bei der Versicherung nicht als Fahrer eingetragen ist ????
das kann Probleme mit der Versicherung bei der Schadensregulierung geben...

Dann zahlt die Versicherung nichts
jbinfo am 18. Mai 2009 18:10 Völlig falsch. Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer.
Kann man den Fahrer nachtragen und nachzahlen?
Klar, wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist...
Vielleicht ist der eine oder andere Versicherer ja so kulant, aber ich würde darauf nicht pochen.
niaweger am 3. September 2009 08:55 Man braucht keinen Fahrer eintragen zu lassen.
Sollten irgendwelche Rabatte bei der Beitragsberechnung berücksichtigt worden sein, die sich als nicht berechtigt erweisen (Stichwort: "Alleinfahrerrabatt"), kommt die Versicherung im Falle eines Unfalls von ganz alleine auf dich zu und verlangt die Beiträge in Höhe der unberechtigten Rabatte von dir nach.
Wenn du diesen Alleinfahrerrabatt in Anspruch nimmst, aber auch andere mit deinem Fahrzeug fahren, solltest du dich aber besser VOR einem etwaigen Unfall an deine Versicherung wenden und den Alleinfahrerrabatt streichen lassen. Denn indiesem Fall gilt der erhöhte Beitrag ab dem Zeitpunkt deiner Mitteilung - wenn du es auf einen Unfall mit einem anderen Fahrer ankommen lässt, kann die Versicherung die Beiträge auch rückwirkend erhöhen. Ich weiß zwar nicht genau, für welchen Zeitraum die das rückwirkend berechnen dürfen, aber ich glaube, das sind bis zu fünf Jahre (diese Angabe ist ohne Gewähr).

Kommt auch auf den Vertrag an, viele Versicherungen bieten Vergünstigungen, wenn nur der Halter des Fahrzeugs damit fährt. http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsnehmer wird mit der ersparten Prämie nachbelastet. Das ist genau so wie mit einem KM-Rabatt, Garagen-Rabatt, Fahrer nur über 25-Rabatt usw.Versicherungsschutz besteht immer wenn die Beiträge gezahlt sind.

Die KFZ-Versicherung heißt KFZ-Versicherung, weil das KFZ versichert ist. Der Versicherungsschutz besteht, egal, wer damit fährt - sofern der Halter zustimmt. Falls du irgendwelche Rabatte in Anspruch nimmst und die Versicherung irgendwie nachweisen kann, dass du dir diese Rabatte unberechtigt ermogelt hast, ist dein KFZ trotzdem versichert - die Versicherung ist in diesem Fall jedoch berechtigt, die Beiträge auch rückwirkend ohne die ermogelten Rabatte neu zu berechnen und die entsprechenden Beiträge nachzufordern.
Nur dann, wenn dein Auto gestohlen wird und du nicht fahrlässig mit dem Autoschlüssel warst, ist die Fahrt nicht versichert.