gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Was passiert, wenn ein Fahrer mit einem Auto einen Unfall baut, obwohl er.....

gefragt von maria132 am 17.05.2009 um 16:46 Uhr

bei der Versicherung nicht als Fahrer eingetragen ist ????


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

auto (21974)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Inkiet
beantwortet von Inkiet am 17. Mai 2009 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann Probleme mit der Versicherung bei der Schadensregulierung geben...


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 17. Mai 2009 16:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dann zahlt die Versicherung nichts

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 18. Mai 2009 18:10

Völlig falsch. Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer.


anonym
beantwortet von maria132 am 17. Mai 2009 16:49
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann man den Fahrer nachtragen und nachzahlen?

Kommentar von Ruedi am 18. Mai 2009 00:53

Klar, wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist...

Vielleicht ist der eine oder andere Versicherer ja so kulant, aber ich würde darauf nicht pochen.

Kommentar von 68eb6c41e2eb03b6183a5b688050d5a3smallniaweger am 3. September 2009 08:55

Man braucht keinen Fahrer eintragen zu lassen.
Sollten irgendwelche Rabatte bei der Beitragsberechnung berücksichtigt worden sein, die sich als nicht berechtigt erweisen (Stichwort: "Alleinfahrerrabatt"), kommt die Versicherung im Falle eines Unfalls von ganz alleine auf dich zu und verlangt die Beiträge in Höhe der unberechtigten Rabatte von dir nach.
Wenn du diesen Alleinfahrerrabatt in Anspruch nimmst, aber auch andere mit deinem Fahrzeug fahren, solltest du dich aber besser VOR einem etwaigen Unfall an deine Versicherung wenden und den Alleinfahrerrabatt streichen lassen. Denn indiesem Fall gilt der erhöhte Beitrag ab dem Zeitpunkt deiner Mitteilung - wenn du es auf einen Unfall mit einem anderen Fahrer ankommen lässt, kann die Versicherung die Beiträge auch rückwirkend erhöhen. Ich weiß zwar nicht genau, für welchen Zeitraum die das rückwirkend berechnen dürfen, aber ich glaube, das sind bis zu fünf Jahre (diese Angabe ist ohne Gewähr).


compu60
beantwortet von compu60 am 17. Mai 2009 17:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt auch auf den Vertrag an, viele Versicherungen bieten Vergünstigungen, wenn nur der Halter des Fahrzeugs damit fährt. http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Haftpflichtversicherung


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 18. Mai 2009 18:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Versicherungsnehmer wird mit der ersparten Prämie nachbelastet. Das ist genau so wie mit einem KM-Rabatt, Garagen-Rabatt, Fahrer nur über 25-Rabatt usw.Versicherungsschutz besteht immer wenn die Beiträge gezahlt sind.



niaweger
beantwortet von niaweger am 3. September 2009 08:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die KFZ-Versicherung heißt KFZ-Versicherung, weil das KFZ versichert ist. Der Versicherungsschutz besteht, egal, wer damit fährt - sofern der Halter zustimmt. Falls du irgendwelche Rabatte in Anspruch nimmst und die Versicherung irgendwie nachweisen kann, dass du dir diese Rabatte unberechtigt ermogelt hast, ist dein KFZ trotzdem versichert - die Versicherung ist in diesem Fall jedoch berechtigt, die Beiträge auch rückwirkend ohne die ermogelten Rabatte neu zu berechnen und die entsprechenden Beiträge nachzufordern.
Nur dann, wenn dein Auto gestohlen wird und du nicht fahrlässig mit dem Autoschlüssel warst, ist die Fahrt nicht versichert.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.