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Was passiert, wenn ein Bauträger pleite macht und das Haus noch nicht fertig ist.

gefragt von Goldbaer1970 am 01.03.2007 um 14:47 Uhr

Was ist, wenn ich schon 50% meines Geldes reingesteckt habe. Wer baut weiter und bekomme ich Probleme mit der Bank?


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anonym
beantwortet von hulrich am 1. März 2007 15:36
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solange schon 50% der Arbeit gemacht sind gibt es eigebntlich kein grosse Problem.

Wenn auf Voschuss gearbeite wurde würde ich sagen, das das Geld dann verloren ist (evtl. aus der Insolvenzmasse wäre noch was zu holen)

mann müßte einen anderen bauträger oder eine andere Firma beauftragen. Diese werden jedoch sicher teurer sein, da die planung doppelt laufen muss.

Solange das verbrauchte Geld in ca. 60% des vorhandenen Wertes vorliegt dürfte es sicher auch kein Problem mit de Bank geben.

Hoff dies hat en wenig geholfen, das es nicht mein Spezailgebiet ist


anonym
beantwortet von nucki76 am 2. März 2007 13:59
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Es wird mit ziemlicher Sicherheit jedenfalls erstmal teurer. Wie Hulrich schon sagte, es kommt ein bißchen darauf an, ob immer nach Baufortschritt bezahlt wurde oder ob man in Vorleistung getreten ist. Davon und von der gesamten Finanzierungsstruktur (Verhältnis Eigenkapital/Fremdkapital, Laufzeit...) ist es auch abhängig, wie die Bank reagiert. Auf jeden Fall ein offenes Gespräch suchen. I. d. R. wird der Bank eine fertiggestellte Immobilie lieber sein als ein halber Rohbau, auch wenn sich die Kosten dann erhöhen. Ich habe schon den Fall gesehen, dass die Firmen, die auch der Bauträger beauftragt hat, weitergebaut haben. Natürlich dann beauftragt und direkt bezahlt vom Endkunden. Die Vorteile liegen auf der Hand. Es gab allerdings auch den Fall, dass das ganze daneben ging, weil die Firmen der einzelnen Gewerke ja meistens auch auf Forderungen gegenüber dem Bauträger sitzengeblieben sind und sich das Geld dann vom Endkunden holen wollten. Da darf (und muss) man sich aber auf keinen Handel einlassen. Im Zweifel lieber einen "sachkundigen Dritten" (Bauleiter, Architekt...) hinzuziehen.


Borrmann
beantwortet von Borrmann am 2. März 2007 14:20
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Ich kann mich im Grundsatz meinen beiden Vorgängern nur anschließen und will nur noch ergänzen, dass zu prüfen ist, inwieweit solch ein Fall abgesichert ist z.B. über eine Vetragserfüllungsbürgschaft des Bauträgers. Wichtig ist es auch, zunächst den Bautenstand bzw. die Restarbeiten und vor allem eventuell vorhandene Mängel zu dokumentieren. Richtig ist auch, zu versuchen, mit den bisher als Subunternehhmer beteiligten Firmen weiter zu arbeiten. Sollte das nicht möglich sein, macht es auf jeden Fall Sinn, mit einem Architekten das Problem in den griff zu bekommen. Das ist allemal sinnvoller, als sich auf eigene Faust in neue Risiken zu stürzen, den in dem Moment, in dem andere firmen die Notsituation erkennen, wird die ganze Geschichte natürlich richtig teuer. Lezter Ratschlag: um die eigenen Forderungen durchzusetzen und alle Möglichkeiten der Schadensbegrenzung auszuschöpfen empfiehlt sich die Einschaltung eines in Bausachen und Insolventrecht erfahrenen Rechtsanwaltes.


anonym
beantwortet von Meier am 20. März 2007 15:14
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Im Vorfelde gibt es doch Bauträgerbürgschaften, habe ich jedenfalls gehört. Soll aber auch nicht der Stein des Weisen sein.


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