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Was passiert wenn der Vermieter wechselt?

gefragt von EspinosaEspinosa am 04.08.2009 um 20:38 Uhr

Ein Freund von mir wohnt in Miete. Nun hat sein Vermieter vor, die Wohnung zu verkaufen. Wird der neue Mietvertrag dann automatisch übernommen oder ist der alte Vertrag ungültig, ... Wie läuft das ganze dann ab und wer muss wem was bezahlen?

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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 4. August 2009 20:39
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Der alte Vertrag wird in der Regel übernommen....


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anonym
beantwortet von Reanne am 4. August 2009 20:43
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Kauf bricht nicht Miete, der neue Eigentümer teilt schriftlich mit, ab wann und wohin die Miete zu zahlen ist.


critter
beantwortet von critter am 4. August 2009 20:41
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Verkauf ist kein Kündigungsgrund

Der Erwerber eines Hauses oder einer Eigentumswohnung hat kein Sonderrecht auf Mieterhöhung oder zur Kündigung !

Zwar verkürzen sich nach einer Zwangsversteigerung alle Kündigungsfristen auf die normale gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten; jedoch bleibt der Erwerber an die gesetzlichen Kündigungsgründe gebunden. Ebenfalls bleiben Ihnen alle Möglichkeiten des Widerspruchs.

Quelle: http://www.anwaltonline.com/show.asp?x=tips/mieterhoehung.html


anonym
beantwortet von naitsirk am 5. August 2009 11:50
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Kauf bricht nicht Miete § 571 BGB a.F..

Soll heißen, der Käufer tritt an die Stelle des alten Vertragspartners. Neuer Vermieter und dein neuer Vertragspartner wird der Käufer.

Kommentar von faewi am 6. August 2009 19:13

Hast wohl seit 2001 geschlafen...;-)

Kommentar von naitsirk am 6. August 2009 19:29

Deswegen schrieb ich ja extra "a.F." ;-)

Kommentar von faewi am 16. August 2009 10:10

Und warum gibst Du nicht die neue Fassung an, was nützen alte Gesetze???


anonym
beantwortet von Zwackelmann1 am 4. August 2009 23:33
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ACHTUNG ! Der Mieter soll ( muss ) ein Vorkaufsrecht bekommen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 4. August 2009 20:41
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Bei Vermieterwechsel wird der alte Vertrag mit übernommen, mit allen Rechten und Pflichten. Nichts passiert.


vincero
beantwortet von vincero am 4. August 2009 20:41
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der mietvertrag bleibt unverändert. wenn ihr vom vermieter oder verwalter ( von dem bisherigen ) eine schriftliche benachrichtigung bekommt, dass die wohnung zum xx verkauft ist und ab wann ihr die miete dorthin bezahlen sollt.


anonym
beantwortet von Noname99 am 4. August 2009 20:41
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Der neue Eigentümer übernimmt, mit allen Rechten und Pflichten.....


MagicChi
beantwortet von MagicChi am 4. August 2009 20:40
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Soviel ich weiß ändert sich nichts für dich. Der Vertrag bleibt erhalten. Klar kann er dir einen neuen Vertrag hinhalten aber du musst ja nicht unterschreiben :)


eddali
beantwortet von eddali am 4. August 2009 20:40
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Der bestehende Vertrag wird übernommen, meistens jedenfalls.


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 4. August 2009 20:40
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Der alte Vertrag wird zu 100% übernommen.

Hatte genau das gleiche :-)


anonym
beantwortet von faewi am 6. August 2009 19:12
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Ein Blick ins Gesetz (§ 566 Abs. 1 BGB) hilft, der Vertrag bleibt mit seinem Inhalt bestehen. Ab Mitteilung vom Vermieterwechsel muß an den neuen Vermieter gezahlt werden.

§ 566 Kauf bricht nicht Miete

(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.


frauke1982
beantwortet von frauke1982 am 4. August 2009 20:40
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Der alte Vertrag muss 4 Jahre übernommen werden-in Härtefällen sogar noch länger. (Alte Leute, Behinderte etc. 10 Jahre)

Kommentar von faewi am 6. August 2009 19:12

Wo hast Du das denn her???


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