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was passiert wen man nicht zur berufschule geht aber trozdem berufsschulpflichtig ist?

gefragt von alexandergtalexandergt am 28.02.2008 um 18:59 Uhr

ich bin 1jahr lang berufsschul pflichtig.ich will aber net dahin.


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Lola60
beantwortet von Lola60 am 28. Februar 2008 19:04
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Ich will auch so vieles nicht z.B. arbeiten

Kommentar von C1a73a7e9f571c795d4ec9084ae230dasmallalexandergt am 28. Februar 2008 19:05

ich will arbeiten

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 28. Februar 2008 19:08

Dann tue es und du brauchst nicht mehr zur Schule, so weit ich weiß


koira1975
beantwortet von koira1975 am 28. Februar 2008 19:07
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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 28. Februar 2008 19:00
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Wieso 1 Jahr berufsschulpflichtig? Man ist berufsschulpflichtig, wenn man eine Ausbildung macht! Und wenn man da nicht hingeht, wird man eben keinen Abschluß machen können!

Kommentar von C1a73a7e9f571c795d4ec9084ae230dasmallalexandergt am 28. Februar 2008 19:02

bei uns in nrw ist man berufschulpflichtig wen man noch net 18 is.deswegn is es pflicht dahin zu gehen nach der schule

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 28. Februar 2008 19:08

Wie, auch wenn man keine Ausbildung macht? Was hat denn das für einen Sinn?

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 28. Februar 2008 19:13

Berufweiterbildungsjahr ist das oder?

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 28. Februar 2008 19:14

Das ist dann aber was anderes, wie bei uns (BaWü) Berufsschule, was ganz anderes!

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 28. Februar 2008 19:17

RBMannheim, es gibt eine Schulpflicht bis 18 Jahern, unter 18jährige müssen laut Gesetz nach Schulabschluss wenn sie keine Lehre beginnen oder nicht arbeiten gehen dieser Schulpflicht nachkommen und das ist in der Regel die Berufsschule.

AlexanderF da bei uns eine gestzliche Schulpflicht besteht würde ich Dir raten dorthin zu gehen ansonsten kann Dich die Polizei zwangsweise vorführen, und das kostet, Strafe je nachdem zwischen 50 und 250 Euro.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 28. Februar 2008 19:31

RBMannheim, ich denke, er meint sowas wie das BVJ, das es bei uns in Ba-Wü gibt.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 28. Februar 2008 19:43

Tja sheela das mit der Schulpflicht mag ja sein! Aber wie soll das mit der Berufsschule gehen? In welche geht man dann? Fleischfachverkäufer? Schlosser? Industriekaufmann? Nichts davon ginge! Berufsschule im herkömmlichen Sinn geht definitiv nicht! Berufsvorbereitungsjahr gut! Aber das ist etwas ganz anderes wie Berufsschule!

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 28. Februar 2008 20:57

Doch, es gibt in Berufschulen Klassen die speziell für lehrstellenlose Schulabgänger ( mit und ohne Abschluß ) sind. In eine Regelschule können die ja nicht mehr gehen, also bleibt nur noch so etwas, war bei uns in BAWÜ bis zur Einführung des BVJ auch so, mein 25jähriger Sohn hat bis zu seinem 18 Lebensjahr die Berufschule besucht weil er keine Lehr/ Arbeitsstelle gefunden hat.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 29. Februar 2008 08:44

Das was Du meinst war das Berufskolleg und das hat überhaupt nichts mit einer Berufsschule zu tun! Wie man z.B. auch der Erklärung bei Wiki entnehmen kann, kennzeichnet eine Berufsschule z.B. die wöchentliche Unterrichtszeit von 8 - 12 Stunden (http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschule). Was hat er dann in der restlichen Zeit gemacht? Es war z.B. auch vor 25 Jahren schon Voraussetzung zum Besuch einer Berufsschule, einen Ausbildungsvertrag zu haben! Daran hat sich nichts geändert!


curafe
beantwortet von curafe am 28. Februar 2008 19:07
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Schulpflicht besteht bis zum 18. Lebensjahr und noch länger....http://www.das-rechtsportal.de/recht/Schule/ratgeber/schulpflichtundfehlzeiten/0... mal hier nach!

Kommentar von C1a73a7e9f571c795d4ec9084ae230dasmallalexandergt am 28. Februar 2008 19:08

ja ich weis aber was passiert wen ich einfach zu hause bleibe

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 28. Februar 2008 19:11

Die Polizei kommt Dich notfalls holen.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 28. Februar 2008 19:12

Kann passieren das du ein nettes Briefchen bekommst...Wer seine Schulpflicht nicht einhällt>>> das kann ziemlich teuer werden!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 28. Februar 2008 19:13

Wenn Du dich widersetzt, kannst Du im schlimmsten Fall polizeilich vorgeführt werden! Trotzdem bekomme ich das mit der Berufsschule noch immer nicht auf die Reihe! Die ist, um eine betriebliche Ausbildung begleitend zu unterstützen und nicht um seine Schulpflicht zu erfüllen. Dafür gibt es Haupt-, Realschule oder Gymnasium! Und wenn man da einen Abschluss hat, ist man auch nicht mehr schulpflichtig!

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 28. Februar 2008 19:20

tja dann kommt eine ordnungsstrafe!!!!

Kommentar von dolabella am 28. Februar 2008 19:27

Du wirst auf jeden Fall ziemliche Probleme mit Deinem Ausbilder bekommen. Und dann ist es erst mal nichts mit dem Arbeiten. Wenn Du eine Ausbildung bei einem großen Unternehmen machst, sprich' mal mit denen, die kennen das Problem. Wenn Du im Handwerk arbeitest, habe ich allerdings keine Idee.

Kommentar von C5704bb8b1210fcf61ce39310441b495smallcurafe am 28. Februar 2008 19:34

dann ist die jeweilige handwerkskammer zuständig, auskunft gibt auch der betribsrat auf jeden fall gibt es probleme so oder so!!


anonym
beantwortet von redbullweib am 26. Oktober 2008 13:33
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wie ist das denn jetzt eigentlich ausgegangen.Warste nun in der schule oder nicht?Wenn nichnt was ist dann passiert?


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