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Was passiert wen man die Steuern nicht bezahlen kann?

gefragt von pokerspielpokerspiel am 26.11.2008 um 21:23 Uhr

Hallo, Was passiert wen man die Steuern nicht bezahlen kann?


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ibicks
beantwortet von ibicks am 26. November 2008 21:25
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dein konto wird gesperrt und die ziehen alles ein, du kommst nicht mehr dran, bis du gezahlt hast

Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 26. November 2008 21:27

O, ha.


anonym
beantwortet von docbde am 26. November 2008 21:23
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Dann ergeht nach dem Steuerbescheid ein Pfändungsbescheid und dann kommt die Zwangsvollstreckung.

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 27. November 2008 15:48

Pfändungsbescheid / Androhung der Zwangsvollstreckung / Kontopfändung ist nicht mehr erfoderlich. Das Finanzamt kann das Konto sofort zu machen. Hat zur Folge, daß auch das Existensminimum, was Dir ja verbleiben muß, erst mal weg ist.

Dann heist es, zum Finanzamt fahren, schreiben, Steuerberater aufsuchen usw.

Kommentar von docbde am 27. November 2008 23:39

Doch! Ist er! Der kommt nur als erstes bei der Bank an, damit Du das Konto nicht leer räumst.


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 26. November 2008 21:24
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Versuch Ratenzahlung.

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 28. November 2008 20:33

Du kannst eine Stundung der Schuld beantragen. Dabei zahlst Du die Steuerschuld in max. 6 Monaten zurück.


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. November 2008 21:25
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Sprich mit dem Finanzamt und schlage Ratenzahlung vor.


anonym
beantwortet von carlotac1 am 26. November 2008 21:24
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Dann wird das Konto gepfändet.


Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 26. November 2008 21:25

Man hatdoch nichts!

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 27. November 2008 15:49

DOCH ! Dann hat "man" SCHULDEN, die sich weiter verzinsen und immer höher werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 28. November 2008 20:34

Ja und zwar mit einem Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat. Das Finanzamt kann sich eben alles erlauben. Gesetzliche Regelungen scheinen für die nicht zu gelten.


TheGoodGerman
beantwortet von TheGoodGerman am 26. November 2008 21:25
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Du kannst um Stundung bzw. um Ratenzahlung bitten, nicht beim Finanzamt selbst, sondern es muss in jeder Stadt eine Kassen- bzw. Stundungsstelle geben. Mit einem guten Grund stimmen die sicherlich zu.

Kommentar von koenigstiger25 am 27. November 2008 08:03

Was hat denn das mit der Stadt zu tun? Gar nichts, es sein denn es handelt sich um Gewerbesteuer, aber dann hat das Finanzamt damit nichts zu tun...

Kommentar von 432d8adae7b6a10d71f55a2ff445f547smallWago1956 am 27. November 2008 15:50

Stundugsstelle ist selbstverständlich im Finanzamt


Topismama
beantwortet von Topismama am 26. November 2008 21:25
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welche steuer??? ist eigentlich immer das gleiche verfahren mahnung... zwangsvollstreckung... und zum schliuß der kuckkuck.....

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 28. November 2008 20:35

Immer das gleiche Verfahren? Du hattest wohl noch nie Steuerschulden!


anonym
beantwortet von Rolfe am 26. November 2008 21:45
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Wo nichts ist, hat selbst der Kaiser sein Recht verloren. Die Zwangsvollstreckung des Finanzamtes unterliegt denselben rechtlichen Regelungen wie andere Forderungen auch - also gelten auch dieselben Pfändungstabellen. Einer Kontopfändung kann man binnen 2 Wochen mit einem Antrag nach § 850 k ZPO (Vollstreckungsschutz von Arbeitseinkünften) an das zuständige Amtsgericht begegnen. Steuerschulden fallen übrigens auch in die Insolvenzmasse - da wird der Staat nicht bevorteilt. Ausnahme: Steuerschulden stammen aus einer vorsätzlichen Straftat. Das wäre eine sog. "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung", die sogar zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann, weswegen diese Forderung d a n n nicht mit in die Masse genommen wird.


Viala
beantwortet von Viala am 26. November 2008 21:23
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hmmmm mahnverfahren, gerichtsvollzieher, privatinsolvenz?

Kommentar von docbde am 26. November 2008 21:24

Nö! Die brauchen kein Mahnverfahren! Die machen alles selber.

Kommentar von Simple_avatar4smallViala am 26. November 2008 21:26

naja, man wird doch zumindest erinnert oder nicht? wenn nicht, wäre das etwas...naja...hart...

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. November 2008 21:26

falsch, den vor nichtbezahlten Steuern schützt auch keine PI


zilla002
beantwortet von zilla002 am 26. November 2008 21:24
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Worauf?

Als Selbstständiger?

Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 26. November 2008 21:25

Nein.


KoeppY
beantwortet von KoeppY am 26. November 2008 21:24
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na erstmal kriegst du mahnungen und ich glaub das geht nachher soweit das sie dich iwann in das gefängnis stecken!

Kommentar von 91554c97f13c80a390536dd40023fd02smallpokerspiel am 26. November 2008 21:25

"Nur" weil man keine Steuern bezahlt?

Kommentar von Simple_avatar1smallKoeppY am 26. November 2008 21:30

ja naja wenn man dann nichts hat was der staat nehmen kann. glaub schon das der staat da iwann zu diesem mittel greift


maiki01
beantwortet von maiki01 am 27. November 2008 05:20
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