pokerspiel am 26.11.2008 um 21:23 Uhr
Hallo, Was passiert wen man die Steuern nicht bezahlen kann?
dein konto wird gesperrt und die ziehen alles ein, du kommst nicht mehr dran, bis du gezahlt hast
Dann ergeht nach dem Steuerbescheid ein Pfändungsbescheid und dann kommt die Zwangsvollstreckung.
Wago1956 am 27. November 2008 15:48 Pfändungsbescheid / Androhung der Zwangsvollstreckung / Kontopfändung ist nicht mehr erfoderlich. Das Finanzamt kann das Konto sofort zu machen. Hat zur Folge, daß auch das Existensminimum, was Dir ja verbleiben muß, erst mal weg ist.
Dann heist es, zum Finanzamt fahren, schreiben, Steuerberater aufsuchen usw.
Doch! Ist er! Der kommt nur als erstes bei der Bank an, damit Du das Konto nicht leer räumst.

Versuch Ratenzahlung.
Du kannst eine Stundung der Schuld beantragen. Dabei zahlst Du die Steuerschuld in max. 6 Monaten zurück.

Sprich mit dem Finanzamt und schlage Ratenzahlung vor.
Dann wird das Konto gepfändet.
pokerspiel am 26. November 2008 21:25 Man hatdoch nichts!
Wago1956 am 27. November 2008 15:49 DOCH ! Dann hat "man" SCHULDEN, die sich weiter verzinsen und immer höher werden.
Ja und zwar mit einem Säumniszuschlag von 1 % je angefangenem Monat. Das Finanzamt kann sich eben alles erlauben. Gesetzliche Regelungen scheinen für die nicht zu gelten.

Du kannst um Stundung bzw. um Ratenzahlung bitten, nicht beim Finanzamt selbst, sondern es muss in jeder Stadt eine Kassen- bzw. Stundungsstelle geben. Mit einem guten Grund stimmen die sicherlich zu.
Was hat denn das mit der Stadt zu tun? Gar nichts, es sein denn es handelt sich um Gewerbesteuer, aber dann hat das Finanzamt damit nichts zu tun...
Wago1956 am 27. November 2008 15:50 Stundugsstelle ist selbstverständlich im Finanzamt

welche steuer??? ist eigentlich immer das gleiche verfahren mahnung... zwangsvollstreckung... und zum schliuß der kuckkuck.....
Immer das gleiche Verfahren? Du hattest wohl noch nie Steuerschulden!
Wo nichts ist, hat selbst der Kaiser sein Recht verloren. Die Zwangsvollstreckung des Finanzamtes unterliegt denselben rechtlichen Regelungen wie andere Forderungen auch - also gelten auch dieselben Pfändungstabellen. Einer Kontopfändung kann man binnen 2 Wochen mit einem Antrag nach § 850 k ZPO (Vollstreckungsschutz von Arbeitseinkünften) an das zuständige Amtsgericht begegnen. Steuerschulden fallen übrigens auch in die Insolvenzmasse - da wird der Staat nicht bevorteilt. Ausnahme: Steuerschulden stammen aus einer vorsätzlichen Straftat. Das wäre eine sog. "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung", die sogar zur Versagung der Restschuldbefreiung führen kann, weswegen diese Forderung d a n n nicht mit in die Masse genommen wird.
hmmmm mahnverfahren, gerichtsvollzieher, privatinsolvenz?
Nö! Die brauchen kein Mahnverfahren! Die machen alles selber.
naja, man wird doch zumindest erinnert oder nicht? wenn nicht, wäre das etwas...naja...hart...
andreas48 am 26. November 2008 21:26 falsch, den vor nichtbezahlten Steuern schützt auch keine PI
Worauf?
Als Selbstständiger?
pokerspiel am 26. November 2008 21:25 Nein.
na erstmal kriegst du mahnungen und ich glaub das geht nachher soweit das sie dich iwann in das gefängnis stecken!
pokerspiel am 26. November 2008 21:25 "Nur" weil man keine Steuern bezahlt?
ja naja wenn man dann nichts hat was der staat nehmen kann. glaub schon das der staat da iwann zu diesem mittel greift
O, ha.