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Was passiert steuerrechtlich, wenn ich als freier MA/Selbständiger eine Rechnung von Okt.08 erst im

gefragt von AnnKatrin10 am 29.09.2008 um 14:56 Uhr

Januar 2009 stelle? Wird mir der Verdienst steuerrechtlich noch auf das Jahr 2008 angerechnet. Es geht darum, den Steuerfreibetrag und Kindergeldgrenze im Jahr 2008 nicht zu überschreiten, was anderenfalls knapp der Fall sein könnte, sofern ich mich nicht doch entschließe, im Oktober besser nicht mehr zu arbeiten.

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anonym
beantwortet von FordPrefect am 29. September 2008 15:06
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Das ist abhängig davon, ob Du bilanzieren musst, oder aber eine EÜR erstellst. In der EÜR zählt alleine das Geldflussprinzip - geht Dein Honorar erst im Januar ein, zählt es zum Steuerjahr 2009, unabhängig vom Rechnungsdatum. Ob das von Vorteil ist, hängt u.a. auch davon ab, ob Du umsatzsteuerlich Soll- oder Ist-Versteuerer bist. Als Bilanzierer hast Du hingegen keine Wahlfreiheit: Entscheidend ist das Rechnungsdatum, bzw. der Leistungszeitpunkt.


aurata
beantwortet von aurata am 29. September 2008 15:00
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Maßgeblich ist, wann DU das Geld gut geschrieben bekommst, dann musst du es steuerlich erfassen.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 29. September 2008 15:00
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Als freier Mitarbeiter ermittelst Du Deinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung; der Geldzu- bzw. abfluss eines Jahres ist maßgeblich, nicht wie beim Vermögensvergleich (Bilanz) der Zeitpunkt. Du kannst die Rechnung schon heute stellen, aber den Kunden bitten, diese erst im Januar zu bezahlen.


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