muss jetzt eine eidestaatliche versicherung ablegen und würde mal gerne wissen wie es danach für mich weiter geht. Um eine schnele Antwort wird bitte gebeten das ich am donnerstag den termin habe. Im vorraus schoneinmal VIELEN DANK.

Dann bequaken sie mit dir, den Stand der Schulden und die Ausgleichsmasse und es wird entschieden, welche Raten du zahlen kannst an die Gläubiger. Auch könnte zum Schluß ein Zivilgerichtsverfahren eingeleitet werden , um einen Titel zu beschließen, der für 30 Jahre gültig ist. Das ist schlimm - hast für diese Zeit immer einen Gerichtsvollzieher am Hals!

kannst nichts machenn hin gehen abgeben weil wenn nicht kann dieses via haftbefehl erstreckt werden und dann kann der jenige dem du schuldest dich 3 jahren nicht belangen du darfst dir halt auch nichts zu schulden kommen lassen

Du wirst zumindest einmal mehr Ruhe vor den Gläubigern haben, als bisher, da alle wissen, dass es bei Dir kaum etwas zu holen gibt.
im Regelfall passiert nichts, sofern du kein Geld hast, denn das musst du dann angeben. Vielmehr alles was einen Betsimmten Wert hat. Dass kann sich dann der Gäubiger schnappen.
Du hast dann einige Zeit ruhe vor dem Gerichtsvollzieher.
Hast du schon mal über eine Privatinsolvenz nachgedacht?

Eigentlich nichts, du darfst nur nichts mehr auf Raten kaufen und solltest du überraschend zu Geld kommen so muß du dies mitteilen....
Das darf man auch generell nicht wenn einem bewusst ist, dass man die Raten nicht bezahlen kann. Das wäre schon ein Betrug
Joschy0907 am 20. Juli 2009 16:20 ja aber nach der EV erst recht....

Das hängt u.U. sehr davon ab, wofür du die Versicherung abgeben mußt.

hm....gibt es absolut keine möglichkeit mehr das zu verhindern? liest du hier: Eine abgegebene eidesstattliche Versicherung wird im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts eingetragen. Sie ist ab dem Tag der Abgabe drei Jahre gültig. Danach erfolgt die Löschung automatisch. In dieser Zeit muss die eidesstattliche Versicherung nur aufgrund besonderer Voraussetzungen, wie zum Beispiel gravierender Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse neu geleistet werden (§ 903 ZPO). Die eingetragene eidesstattliche Versicherung wird an die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sowie an die zuständigen Industrie- und Handelskammern mitgeteilt. Dies kann wirtschaftliche Nachteile nach sich ziehen. Für den Schuldner hat die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung den Vorteil, dass nunmehr eine zwanglose Ratenvereinbarung mit dem Gläubiger möglich ist.