Was passiert nach der Beendigung der Beistandsschaft?

5 Antworten

Wenn für ein minderjähriges Kind eine Beistandschaft besteht, so kann diese nur von dem Elternteil beendet werden, der diese einrichten lassen hat.

Für Unterhaltszahlungen spielt es keine Rolle, ob eine Beistandschaft besteht oder nicht, sondern ob es einen "Unterhaltstitel" gibt oder nicht. 

Denn nur mit einem Titel könnte Unterhalt eingefordert/ eingeklagt/ gepfändet werden, ohne Titel wäre das nicht möglich.

Ein solcher Titel wird meist Rahmen einer Beistandschaft erwirkt, (weil der betreuende Elternteil sich nicht selbst, ggf. über einen Anwalt..., mit dem anderen Elternteil wegen des Unterhalts auseinandersetzen möchte...).

Ein Titel wird auch nicht ungültig, wenn eine Beistandschaft beendet wird. Allerdings muss sich der betreuende Elternteil dann künftig selbst darum kümmern, den Unterhalt ggf. einzufordern, wenn er nicht oder nicht in entsprechender Höhe gezahlt wurde.... oder mehr Unterhalt zu fordern, wenn der Unterhaltsverpflichtete mehr verdient o.ä.....

Zuerst einmal, wenn das Kind bei dir lebst, ist es erst mal deine Entscheidung, nicht die des Ex, die Beistandschaft zu beenden.

Wurde inzwischen ein Titel oder eine Urkunde/Vereinbarung erstellt, wo festgeschrieben ist, dass und wieviel er zu zahlen hat?

Sollte er dann nicht mehr zahlen, kannst du sofort die Pfändung einleiten, bzw. du kannst auch jederzeit die Beistandschaft wieder eröffnen, damit das Jugendamt sich um die Pfändung kümmert. Es wird ihm also auf lange Sicht nicht viel bringen.

Ich persönlich habe bei meinem ersten Sohn die Beistandschaft bis zum 21. Lebensjahr gelassen und auch Zahlungen nur über das Jugendamt laufen lassen. Aber da gab es auch nie regelmäßige Zahlungen und so hatten die am Ende dann den Überblick, was wann mal gezahlt wurde.

Bei meinem 2. Sohn hat das Jugendamt darum gebeten, dass ich die Beistandschaft einstelle, weil eh nichts zu holen wäre.

Wenn er das beantragt, wird es wohl so sein, dass die Unterhaltspflicht endet, weil das Kind 18 oder sogar 25 ist? Mehr Angaben wären schon nötig, ob das durchgeführt werden kann.

Also ich habe das Sorgerecht, und meine Tochter ist 15 Jahre alt. Ausserdem soll ich die Beendigung beantragen.

@stellaqueen14

Also er hat gesagt ich soll die beenden da ich das Sorgerecht habe.

@stellaqueen14

beenden kann sie nur DER der die Beistandschaft mal beantragt hat ....das warst du doch sicher , oder ? also ich an deiner Stelle würde das nicht machen ... was will er damit bezwecken ? ich denke mal er wird dann nicht mehr zahlen und du hast dann keinerlei Handhabe mehr gegen ihn ............... lass das mal ruhig weiterlaufen , wenn das Kind 18 wird endet das sowieso automatisch  ...............

Bitte mehr angaben. Ist das kind unter 18 oder wird es 18. So ne beistandschaft kann man nicht einfach beenden. Nur den unterhaltstitel abändern bei Veränderungen wenn kind in Ausbildung geht usw

Sie ist 15 Jahre alt

@stellaqueen14

Ich hab noch einen ausführlicheren Kommentar bei der anderen Antwort abgegeben

Du musdt es nicht beenden. Ausser ihr versteht euch . aber ohne titel bzw bestand kamns kommen wenn er nicht zahlt hab ohr nix in der Hand. Ab 18 kann der Titel eh abgeändert werden wenn sich bestimmte Dinge ändern, wie Ausbildung angefangen.

Unterhalt muss er weiter bezahlen. Wer soll das denn sonst machen?