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Was passiert nach dem ignorieren?!

gefragt von nellle am 24.10.2009 um 13:20 Uhr

Ich bin heute auf die Seite softwaresammler.de reingefallen... durch die vielen Tipps hab ich jetzt entschieden die bald kommenden Mahnungen einfach zu ignorieren... doch was kommt danach? wird mein vertrag irgendwann automatisch aufgehoben und bin ich dann bei dieser internetseite nicht mehr angemeldet? freue mich auf jede antwort und jeden guten rat :)

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Internetabzocke x 74

anonym
beantwortet von Tiffanys am 8. Dezember 2009 20:13
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...ich bekam heute auch eine erste Mahnung, obwohl ich mich nie bei denen eingetragen habe. Ich habe lediglich ihren kostenlosen DVIX Player runtergeladen, das ha ich jetzt davon. Die sagen ich hätte auf ihrer Seite etwas ausgefüllt und wäre somit einen Vertrag eingegangen, den ich nach 14 Tagen nicht widerrufen hätte. Ich habe heute nun ein kurzes Schreiben an die abgeschickt:

Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit nur informieren, dass ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte, sollten Sie es nicht unverzüglich unterlassen, mich mit Ihren rechtswidrigen Anschuldigungen zu belästigen.

Ich habe weder etwas von Ihnen bestellt noch mich bei ihnen eingetragen. Lediglich Ihren GRATIS divx Player habe ich heruntergeladen, und bereits wieder gelöscht, da er ohnehin nicht funktioniert, ohne je ein Formular ausgefüllt zu haben. An Ihrer mir unbekannten Internetseite softwaresammler habe und hatte ich noch nie Interesse.

Zeitgleich mit diesem Schreiben werde ich Sie beim Verbraucherschutz anzeigen und mich mit anderen von Ihnen beschuldigten Personen zusammenschließen, um Sie gerichtlich zu belangen.

tiffany

Meint Ihr, dass das etwas bringt?????


anonym
beantwortet von Tomasso am 8. November 2009 13:59
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Eine unendliche Geschichte mit softwaresammler.de bzw. Content-Services...

Dan musst erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Alle anderen "nicht-gerichtlichen-Mahnbescheide" haben keine Auswirkungen. Man muß in jedem Fall bei einem gerichtlichen Mahnbescheid Einspruch erheben. Erst nach einem Einspruch prüft das Gericht, ob die Kosten/Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt sind.
Man sollte mit dem Mahnbescheid persönlich zum Gericht gehen, dort wird einem geholfen. Man versteht zwar nur Bahnhof mit Abfahrt, aber man erhält Infos, wie es weiter geht und was passieren kann...

Auf dieser Seite (http://de.reclabox.com/beschwerden/Content-Services) versucht man, sich mit dem "Unternehmen" in Kontakt zu setzen, eine Stellungnahme zu deren Geschäftspraktiken zu gewinnen und natürlich vielen Betrogenen zu helfen.
Tomasso


anonym
beantwortet von naitsirk am 24. Oktober 2009 13:28
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wenn du erst heute darauf reingefallen bist, hast du eh 14 Tage Rücktrittsrecht. Mach das am besten sofort, sowohl per eMail als auch per Einschreiben mit Rückschein und nem Zeugen, dann hast du nen Beweis.


anonym
beantwortet von Slizia am 24. Oktober 2009 13:25
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Sie werden eine Weile mahnen, per Mail und, wenn Du Deine richtige Adresse angegeben hast, auch schriftlich. Dann passiert eine Weile gar nix. Als nächstes meldet sich ein Inkassobüro. Denen teilst Du wieder einmal (langsam sollten sies wissen), mit, dass die Forderung strittig ist und daher nicht per Inkasso eingetrieben werden kann. Sollten die weiterhin dran bleiben (was ich noch nicht erlebt habe), kommt nun eine Mahnung vom Gericht - dem musst du dann sofort widersprechen. Und erst DANN ist die Sache wirklich offiziell - das wäre dann der Punkt, an dem ich sie einem Anwalt übergeben würde.


anonym
beantwortet von wayne0783 am 24. Oktober 2009 13:22
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Wenn die merken es gibt nichts zu holen, dann werden sie's bald sein lassen. Einfach weiter ignorieren, auch wenn Briefe von Anwälten oder Inkassofirmen kommen. Das soll nur Angst machen und zum Zahlen bewegen. Kritisch wird's erst, wenn etwas vom Amtsgericht kommt (Zahlungsbescheid, Mahnbescheid, etc.). Erst ab dann solltest / MUSST du reagieren, da du ansonsten diese Zahlungsverpflichtung anerkennst und sie rechtlich bindend für dich wird. Aber sie werden es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen, da müssten sie sich dir ja Zeigen und wenn da einige andere geprellte Wind von bekommen, gibt's ne handfeste Abreibung, darauf kannst du wetten.

Kommentar von wayne0783 am 24. Oktober 2009 13:26

Ach, nochwas: Wenn nicht deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wird, ist das Angebot sowieso sittenwidrig. Wie gesagt: Reagiere nicht, aber zur Not habe ich da mal ein Briefchen verfaßt, das du nur für dich etwas umschreiben musst.


anonym
beantwortet von Raver93 am 24. Oktober 2009 13:21
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bei der seite ist es wichtiger doch zu handeln und zu nem anwalt zu gehen!


Adel95
beantwortet von Adel95 am 24. Oktober 2009 13:21
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