mein mann und ich haben in der ehe gütertrennung. ein darlehen, dass ich ihm nach eheschließung für den kauf eines hauses gegeben habe, soll "umgewandelt" werden, da ihm heute der notariell vereinbarte zinssatz zu hoch erscheint. ich soll prozentual am haus beteiligt werden. nun habe ich jedoch gelesen, dass dies bei einer scheidung problematisch werden kann, wenn wir ein gemeinsames vermögen trotz gütertrennung besitzen. was passiert (mein mann ist selbstständig) bei steuerschulden im falle einer scheidung?ist dies dann eine bruchteilsgemeinschaft?muß bei gütertrennung jeder entsprechend seinem anteil am vermögen auch die steuerschulden tragen?
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Jeder trägt seine Steuerschulden selbst.
Auf Gütertrennung oder Gütergemeinschaftg kommt es garnicht an.
Mit eventuellen Betriebssteuern sowieso nicht, das sind Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, ggfls. Körperschaftsteuer.
Gemeinsame Steuerschulden hättet Ihr, auf die Immobilie bezogen, nur bei der Grundsteuer und die ist ja nicht wirklich hoch.
Bei der Einkommensteuer kann man sich durchaus zusammen veranlagen lassen, um den Splittingvorteil zu nutzen, trotztdem hat jeder seine eigene Einkommensteuer.
Zwar versucht das Finanzamt gern, die Steuern von den Ehleuten einzufordern, weil die ja auch im Bescheid stehen, aber bei drohender Vollstreckung kannst Du dann einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld stellen. Dann wird genau ausgerechnet, auf wen welche Steuer entfällt.
Diese Berechnung macht Dir auch jeder Steuerberater schon vorab.