Was passiert mit Schulden, Abos etc. wenn man verstirbt?
Eine etwas morbide Frage und ich plane auch nicht vom Leben zu scheiden. Eine Kollegin von mir ist vor 2 Jahren a Krebs verstorben und hat noch immer einen Premium account auf der Plattform Xing. Da wir oft zur gleichen Zeit die Abrechungen bei unserem Arbeitgeber eingereicht hatten weiss ich dass sie auch immer nur ein 3 Monats abo hatte, was sich aber automatisch selber verlängerte und vom Konto abgebucht wird.
Jetzt stelle ich mir die Frage was denn zum Beispiel mit Schulden z.B. durch Ratenzahlung etc. geschieht wenn der Schuldner verstirbt.Oft haben ja auch die Hinterbliebenen keinen genauen Überblick über die Finanzen und Arrangements der Vertorbenen. Eine erste Suche mit google hat eigentlich nur mehr Verwirrung gestiftet daher wäre ich für hilfreiche Antworten dankbar.
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Hilfreichste Antwort von hexeklexie 27.06.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Schulden und Abos gehen auf die Erben über.
Bei Abos besteht dann ein Sonderkündigungsrecht. Bei Schulden kann das Erbe ausgeschlagen werden. Die Frist dazu beträgt 6 Wochen.
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Hi,
bei dem Abo müsste man dem Betreiber mal mitteilen dass der Abonnement verstorben ist. Mit dem Tod des Kunden endet der Vertrag automatisch (Geld würde ich mal zurückfordern, was aber nach so langer Zeit schwierig ist).
Die Schulden. Mit den Ratenzahlungen ist die Sache belastet, nicht der Schuldner als Person. Somit müssten die neuen Eigentümer (Erben) die Raten abbezahlen. Andere Geldforderungen müssten aber verfallen. Würde mich mal mit dem Notar in Verbindung setzen.
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Die Plattform "Xing" müsste halt auch irgendwie mitbekommen, dass ihr "Kunde" nicht mehr da ist.
Normalerweise ist die Zahlung ja mit dem Konto verbunden. Die Angehörigen sagen normalerweise der Bank bescheid, dass es keinen Kontoführer mehr für das Konto zuständig ist. Somit kann auch nichts mehr abgebucht werden - die Platttform sperrt irgendwann den Account. Genauso bei Zeitschriften-Abos oder so. Wenn die Firmen kein geld mehr abheben können, werden auch keine Hefte mehr geliefert.
Bei z.B. E-Mail adressen (weiss es jetz nur von web.de) werden auch gesperrt, wenn der benutzer mehr als 1 Jahr oder so nicht auf den Account zugreift.
Schulden werden normalerweise genauso wie guthaben vererbt, der Erbe muss es allerdings nicht annehmen (genau kenn ich mich aber nich aus im erbrecht)
Hoff das hilft dir schonmal n bisschen. Gruß
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Soweit ich weis,vererben sich Schulden auf den nächsten Verwandten.Der hat jedoch die Möglichkeit,das Erbe abzulehnen.Sind keine anderen Verwandten mehr da, "lösen" sich die Schulden auf.
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normalerweise kümmert sich der bestatter darum,dass überall gekündigt wird.
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Interessante Frage , wahrscheinlich werden die Abos/Schulden weiterlaufen oder diese "tollen" Firmen bemerken irgendwann, dass die Person verstorben ist und brechen das ab.
Wenn ich dich richtig verstehe wären z.B., Schulden die man mit dem Kauf eines Hauses macht, also die auf eine Sache bezogen sind vererbbar aber Arztrechnungen (bei Verstorbenen immer sehr ironisch) nicht?
Der Erbe wird für alle offenen Rechnungen Schuldner. Bei einer Ausschlagung des Erbes gehen die Schulden auf die Allgemeinheit (Steuerzahler) über.