Was passiert mit meiner Restsumme wenn ich einen Neuwagen finanziere?

10 Antworten

Ich hatte mal eine ähnliche Situation...

Neuwagen auf 3 Jahre....Inzahlungsnahme des ALTEN, quasi als Anzahlung...monatliche Ratenzahlung....

Nach Ablauf der 3 Jahre stand mir frei, die Restzahlung, Betrag "X" zu tragen, oder das Auto ohne Weiteres zurückzugeben. Ich gab den Wagen zurück.

....ich hatte noch eine km-Pauschale vereinbart gehabt...weil die tatsächliche Nutzung UNTER der vereinbarten Pauschale lag, hatte das Auto sogar Mehrwert und ich erhielt eine Erstattung.

Es kommt immer auf den Vertrag an, welche Optionen Du hast.

Tageszulassung und ohne Anzahlung, finanziert auf vier Jahre. Sie hat
jetzt vier Jahre lang jeden Monat 130€ bezahlt. Jetzt ist noch eine
Restsumme von knapp 4800,- offen.

Natürlich muß sie erst mal den alten Finanzierungs-Vertrag erfüllen, also ist die Restzahlung von 4.800 € mit der letzten Rate fällig zur Zahlung. Danach kann sie ein "neues" Auto wieder neu finanzieren!

Jetzt will sie sich ein größeres Auto zulegen, was passiert dann mit der
Restsumme wenn sie sich ein neues Auto finanzieren will?

Du verwechselst da was mit dem Leasing - hier kannst du zwischen 2 Leasingarten wählen: Kilometerabrechnung oder Restwertabrechnung am Ende der Laufzeit!

Da du aber von einer Finanzierung auf 4 Jahre schreibst, muß der alte Vertrag mit der Restrate von 4.800 € bezahlt werden, bevor du schon wieder über eine neue Finanzierung verhandelst!

Gruß siola55

Wenn sie ein neues Auto finanzieren will, wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Das heißt, der alte Vertrag wird normal beendet. Wenn es ein verbrieftes Rückgaberecht gibt, dann wird das Auto dem Händler zurückgebracht und der bezahlt die Restsumme an die Bank (vorausgesetzt das Auto ist im vertragsgemäßen Zustand und ohne Mängel). Deine Frau ist dann "frei" und kann sich ein neues Auto finanzieren. Wenn das Auto noch mehr wert ist, als die Restsumme, dann kann das Auto ganz normal verkauft oder in Zahlung gegeben werden, ihr zahlt die Restsumme an die Bank und die Differenz nehmt ihr z.B. als Anzahlung für das neue Auto. Kommt ihr aber mit einer negativen Differenz aus der Finanzierung raus, dann könnt ihr mit dem Händler darüber verhandeln, ob diese Differenz bei dem neuen Auto mitfinanziert wird. Davon rate ich aber ab und würde die Differenz lieber vom Ersparten bezahlen. Der Grund: Diese Differenz schiebt ihr sonst immer weiter vor euch her, es entsteht eine immer größer werdende Blase, die irgendwann mal platzt. Am besten besprecht ihr das mit eurem Händler, er wird euch die Möglichkeiten erklären können und Wege für eine neue Finanzierung zeigen.

Vielen Dank, für die erste Antwort die Hand und Fuß hat und mir als Leihe schonmal sehr geholfen hat.

Hast du vom Autohaus ein sogananntes verbrieftes Rückgaberecht, dann nimmt das Autohaus das Auto zurück und zahlt die 4.800 Euro an die Bank. Weiter kannst du das Auto bei der Bank ablösen und das Fahrzeug nutzen oder weiter verkaufen. Möglich ist auch eine Umschuldung auf die neue Finanzierung.

Nur wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt diesen Restwert noch hat !

@jirri

Falsch! Deswegen heißt es "verbrieftes" Rückgaberecht. Das ist das Risiko des Autohauses bei Vertragsabschluss!

@Ufea2000

Der Händler nimmt das Auto garantiert zurück, aber wenn das Auto weniger wert zahlt man die Differenz drauf.

@franneck1989

Nein! Nicht bei einem "verbrieften Rückgaberecht". Hier ein Beispiel der VW Bank:

Der AutoCredit Mit niedrigen Monatsraten für besondere Flexibilität

Sie suchen sich einfach Ihr Wunschauto aus und entscheiden, ob und wie viel Sie anzahlen möchten. Am Ende der Laufzeit haben Sie drei Möglichkeiten: Entweder Sie begleichen die Schlussrate, Sie suchen sich ein neues
Auto aus oder Sie fahren und finanzieren Ihr Fahrzeug einfach weiter.
Und, der Clou beim AutoCredit: Sie tragen kein Gebrauchtwagenrisiko bei
vertragsmäßiger Rückgabe.

Besonders niedrige monatliche Raten aufgrund höherer Schlussrate

Gebrauchtwagen wird in Zahlung genommen

Laufzeit zwischen 12 und 54 Monaten

Drei Alternativen zur Ablösung der Schlussrate:

    Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in
    vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück
    und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen
    von Ihrem Autohaus – weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann –
    sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen
    Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die
    Schlussrate.
    Anschlussfinanzierung der Schlussrate: Sie fahren und finanzieren das Auto weiter.
    Ablösung der Schlussrate: Sie begleichen die Schlussrate und werden damit Eigentümer des Fahrzeugs.

 

@franneck1989

Ufea2000 hat recht, und das auch perfekt begründet. Die einzigen Kosten, die auf den Kunden zukommen können, sind: Mehrkilometer (40.000km waren vereinbart, aber 50.000 wurden gefahren) oder Schäden am Fahrzeug. Genauso kann es aber auch noch Geld zurück geben, wenn das Auto keine Schäden hat und weniger gefahren wurde als vereinbart. Und das ganz unabhängig vom tatsächlichen Wert des Autos.

@Genesis82

Franneck und Jirri haben auch nichts anderes behauptet.

@Ufea2000

@Ufea2000

Ich habe nicht anderes behauptet, wollte nur deine Antwort ergänzen. Siehe dein Zitat: "Sie geben das Fahrzeug in
vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück"

Heißt: Die negative Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand ist keineswegs Risiko des Händlers, sondern des Kunden!

@Forte90

Doch, Franneck hat im ersten Beitrag geschrieben "wenn das Auto weniger wert ist, zahlt man die Differenz drauf". So ist die Aussage aber nicht vollständig und hilft dem Fragesteller nicht wirklich weiter.

Was sagt denn der Finanzierungsvertrag dazu? Ich vermute, es handelt sich um eine Schlussrate? Wenn sie die Summe nicht aufbringen kann, geht der Wagen zurück an den Händler oder die Bank. Wenn der Wagen allerdings weniger wert ist, zahlt sie noch drauf.