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Was passiert mit Kindern, falls beiden Elternteilen etwas zustößt? Kann man das vorab regeln?

gefragt von luana am 23.04.2007 um 17:41 Uhr

Die Kinder kommen doch nicht automatisch zu den Taufpaten. Was ist mit Großeltern oder anderer Verwandtschaft? In welcher Form kann man Regelungen treffen?


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Reply


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 23. April 2007 21:18
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Mein Mann und ich haben unsere Kinder auch testamentarisch "vermacht". Dabei haben wir die "Erben" sehr sorgfältig und bewußt ausgesucht und diese auch um ihr Einverständnis gebeten. Das Jungendamt braucht hier schon einen trifftigen Grund um diese Leute (wir haben auch an einen "Ersatzerben" gedacht) abzulehnen. Wir wollten vor allem verhindern, dass ganz bestimmte Verwandte Vormund unserer Kinder werden. Der zweite wichtige Grund war, dass unseren Kindern ein Heimaufenthalt oder eine Trennung für den schlimmsten Fall erspart wird. Als Eltern haben wir das Recht zu bestimmen wer Vormund unserer Kinder wird! Das Jugendamt wird denjenigen zwar überprüfen, bei Eignung aber anstandslos akzeptieren.

Kommentar von 0a567f4c7de68735c9afccc8cf502a02smallMinamama am 24. April 2007 13:30

Genauso habe ich es auch gemacht,und so sollte es (s.o.)auch gemeint sein.


loopwithme
beantwortet von loopwithme am 23. April 2007 18:05
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Zwar kann testamentarisch festgehalten werden, wer sich im Falle des Todes der Eltern um die Kinder kümmern soll, aber das hat lediglich eine Art "Empfehlungscharakter" für das Jugendamt, das dann automatisch das Sorgerecht für die Waisenkinder erhält.

Die prüfen dann bevorzugt diejenigen, die im Testament angegeben sind, aber können sich durchaus auch gegen die "neuen" Eltern entscheiden, wenn aus ihrer Sicht etwas Gravierendes dagegen spricht. Man kann also nicht das Sorgerecht einfach "vererben", das letzte Wort hat das Jugendamt.

In der Regel werden sie aber den Wünschen der Verstorbenen folgen, denn Vieles ist besser als eine Heimunterbringung und Kinder, die das Babyalter überschritten haben, in eine neue Familie zu vermitteln ist extrem schwer...

Kommentar von 0a567f4c7de68735c9afccc8cf502a02smallMinamama am 23. April 2007 18:15

Das ist ja auch richtig aber ich bin jetzt mal nicht von bösen Verwandten ausgegangen.

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 24. April 2007 10:14

Die müssen nicht mal "böse" sein, damit das Jugendamt sie nicht anerkennt! Gründe, die gegen eine Vormundschaft sprechen können sind u.a. das (zu hohe oder zu niedrige) Alter der von Dir angegebenen Verwandten, Lebensumstände (zu lange Arbeitszeit, zu geringes Einkommen, wenig Verantwortungsbewußtsein, natürlich auch gravierende Dinge wie Drogen, Alkohol, usw.) Das alles wird im Einzelfall geprüft! Dazu werden u.U. auch andere Ämter herangezogen, Punkte in Flensburg (wie viele und warum - Verantwortungsbewußtsein!) und ähnliches!


Minamama
beantwortet von Minamama am 23. April 2007 17:55
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Eigentlich ist das der Sinn einer Patenschaft,für die Patenkinder dazusein.Nach diesen Kriterien sucht man sie aus.Außerdem habe ich persönlich für diesen schlimmsten aller Fälle mit den Paten meiner Tochter schrifftlich festgehalten,wer für sie sorgen wird.Das kann man (sollte man)mit jedem anderen Familienmitglied ,zu dem das Kind dann soll,auch tun.Und wichtig ist auch bei der Aufsetzung eines Schrifftstücks Zeugen dabei zu haben ,die natürlich mit unterschreiben.Um ganz sicher zu gehen :beglaubigen lassen.

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 23. April 2007 17:58

Kann ich nur zustimmen.

Kommentar von Simple_avatar5smallthonik am 23. April 2007 18:09

Auch wenn hier mehr Daumen oben sind, die Antwort von loopwithme stimmt.

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 24. April 2007 09:40

Der Sinn der Patenschaft ist der, dass die paten mithelfen sollen, das Kind christlich zu erziehen!

Das Ganze hat absolut keinen Einfluss auf das Jugendamt und seine Entscheidung!!!

Kommentar von luckylaula am 19. Juni 2007 22:33

Jedes Kind hat aber doch andere Paten. Als Eltern möchten man doch seine Kinder nicht getrennt wissen, falls was passiert. Also ist die Patenregelung quatsch, denn sie dient tatsächlich nur zur religiösen Erziehung der Kinder (und weil es eben so sein muss). Es muss daher testamentarisch geregelt und absprochen werden. Aber letztendlich wird man nie wissen, was das Jugendamt entscheidet.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 23. April 2007 20:41
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"Automatisch" wird das Jugendamt sich erst mal unter den nahen Verwandten umsehen, nicht unter den Paten.

Wenn diese aber "testamentarisch" als Wunschkandidaten benannt sind, dann haben sie eine gute Chance.

Das Jugendamt wir eine "privaten" Lösung vor einem Heim oder einer fremden Pflegefamile immer den Vorzug geben, weil das dem Staat erheblich Kosten erspart.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 24. April 2007 09:23
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Ausser den verwandschaftlichen Banden wird auch das Umfeld berücksichtigt, damit das Kind nicht auch noch unnötig irgendwo herausgerissen wird (nur weil es auf Papier 800km weiter entfernt "besser" aufgehoben wäre)...







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