Da ich zufällig mitbekommen habe, wie ein Sprinter beim abbiegen kurz an ein an der Ecke parkendes Auto gerummst ist und gleich weiter ist (ich war die einzige),würde ich dies gerne wissen.Ich war mir wegen dem Geräusch unsicher,hab erst mal nichts gemacht aber nachdem ich dann aus dem Fenster des Geschäftes später den Besitzer davor stehen und reden sah, bin ich raus und hab erzählt.Habe das Fahrzeug (mit Kennzeichen!) von hinten gesehen, nicht aber den Fahrer.Jetzt würde ich überhaupt gerne wissen, was passiert in dem Fall?

Das wird teuer! Fahrerflucht findet das Gesetz überhaupt nicht witzig!
Zunächst gibt es in Flensburg 7 (sieben!) Punkte. Mehr kann man auf einmal nicht bekommen... Und dann folgt eine Anklage. Der folgt eine Strafe, die je nach Umständen und Schwere vom Gericht festgelegt wird. Als Minimum kann man dabei 6 Monate Führerscheinentzug und eine Strafzahlung in Höhe eines Monatsgehalts erwarten.

§ 142 StGB lautet:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Strassenverkehr vom Unfallort entfernt,
.........
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Übrigens: auch derjenige, der glaubt, am Unfall nicht schuld zu sein, ist "Unfallbeteiligter" und muss am Unfallort verbleiben..
also ich denke das sollte man anzeiegn egal was demjenigen passiert denn denke mal daran du kommst morgens zu deinem auto und hast es verbeult oder schrammen im lack findest du das denn witzig oder wärst du froh es hätte jemand gesehen und gemeldet damit du deinen schaden ersetzt bekommst