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Was passiert mit Elterngeldanspruch bei Trennung der Eltern während der Elternzeit?

gefragt von fhcgn am 26.06.2007 um 9:42 Uhr

Anspruch auf Elterngeld besteht für den Partner nur, wenn dieser mindestens 2 Monate als sog. Partnermonate Elternzeit nimmt. Die Elternzeit muss bereits mit Antragstellung festgelegt werden. Was ist nun, wenn sich die Eltern trennen, bevor BEIDE Partnermonate in Anspruch genommen wurden sondern nur einer? Muss dann das gewährte Elterngeld für den bereits in Anspruch genommenen Partnermonat zurückgezahlt werden?


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Juni 2007 11:13
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Partnermonate, sofern nicht bereits wahrgenommen, fallen weg. Geldansprüche verbleiben i.d.R. bei bem Partner mit Kind oder bei dem, der sie zuerst beantragt.


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