Anspruch auf Elterngeld besteht für den Partner nur, wenn dieser mindestens 2 Monate als sog. Partnermonate Elternzeit nimmt. Die Elternzeit muss bereits mit Antragstellung festgelegt werden. Was ist nun, wenn sich die Eltern trennen, bevor BEIDE Partnermonate in Anspruch genommen wurden sondern nur einer? Muss dann das gewährte Elterngeld für den bereits in Anspruch genommenen Partnermonat zurückgezahlt werden?
Partnermonate, sofern nicht bereits wahrgenommen, fallen weg. Geldansprüche verbleiben i.d.R. bei bem Partner mit Kind oder bei dem, der sie zuerst beantragt.