
Soweit ich weiß, zahlt das Amt die Miete bis zu einem halben Jahr, länger nicht!
In der Regel wird die Miete in diesem und ähnlichen Fällen für 6 Monate weiter bezahlt. Länger nicht. Kannst Du Deine Möbel bei Eltern etc. parken?

Vermute mal, die wird gekündigt. Der Staat kann doch nicht ein Jahr eine leerstehende Wohnung bezahlen...
GerdaG am 4. Januar 2009 17:52 Leider tut er das vielfach. Man muss nur straffällig werden, dann hat man es richtig gut.

Wohnung wird neu vermietet, was sonst?
Die Person hat ja jetzt eine Unterkunft mit all inclusive. Das spart auch Hartz IV ein.
Die wird in ne Luxuswilla umgebaut, im gefängniss kann er ja auch gemütlich auf staatskosten leben.....
LivArwen am 4. Januar 2009 17:49 "Gemütlich" auf Staatskosten?

wenn du zurück bist wird dir das amt eine neue zuteilen

Die Wohnung wird sicher nicht weiter bezahlt. Mußt halt wieder von vorn anfangen, würde aber mal nachfragen, was mit deinem Mobiliar geschieht...
nehme an, das wird eingelagert. Frage ist dann, wer bezahlt die lagerkosten? mit hartz 4 kann sich das doch keiner leisten