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was passiert mit der wohnung( bezahlt von hartz IV), wenn jemand für ein Jahr ins gefängnis muss

gefragt von freitag1978 am 04.01.2009 um 17:46 Uhr
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hartz4 x 988 staat x 556 gefängnis x 244

LivArwen
beantwortet von LivArwen am 4. Januar 2009 17:49
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Soweit ich weiß, zahlt das Amt die Miete bis zu einem halben Jahr, länger nicht!


Berthe
beantwortet von Berthe am 4. Januar 2009 17:57
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In der Regel wird die Miete in diesem und ähnlichen Fällen für 6 Monate weiter bezahlt. Länger nicht. Kannst Du Deine Möbel bei Eltern etc. parken?


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 4. Januar 2009 17:47
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Vermute mal, die wird gekündigt. Der Staat kann doch nicht ein Jahr eine leerstehende Wohnung bezahlen...

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 4. Januar 2009 17:52

Leider tut er das vielfach. Man muss nur straffällig werden, dann hat man es richtig gut.


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 4. Januar 2009 17:50
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Wohnung wird neu vermietet, was sonst?
Die Person hat ja jetzt eine Unterkunft mit all inclusive. Das spart auch Hartz IV ein.


anonym
beantwortet von maxelputzeI am 4. Januar 2009 17:48
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Die wird in ne Luxuswilla umgebaut, im gefängniss kann er ja auch gemütlich auf staatskosten leben.....

Kommentar von 4d4625f59c1029632c46ccf59df86a65smallLivArwen am 4. Januar 2009 17:49

"Gemütlich" auf Staatskosten?


doka12
beantwortet von doka12 am 4. Januar 2009 17:47
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wenn du zurück bist wird dir das amt eine neue zuteilen


ZwergS04
beantwortet von ZwergS04 am 4. Januar 2009 17:50
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Die Wohnung wird sicher nicht weiter bezahlt. Mußt halt wieder von vorn anfangen, würde aber mal nachfragen, was mit deinem Mobiliar geschieht...

Kommentar von freitag1978 am 4. Januar 2009 17:52

nehme an, das wird eingelagert. Frage ist dann, wer bezahlt die lagerkosten? mit hartz 4 kann sich das doch keiner leisten


Lena101
beantwortet von Lena101 am 4. Januar 2009 17:49
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