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Was passiert mit der Rente des Ehepartners wenn dieser kurz vor dem Ruhestand stirbt?

gefragt von KislerKisler am 10.08.2009 um 20:04 Uhr

Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn er oder sie kurz vor dem Ruhestand stirbt? Wird diese dann auf den noch anderen Ehepartner übertragen oder wird die Rente dann einfach beim Staat einbehalten?


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Folienkartoffel
beantwortet von Folienkartoffel am 10. August 2009 20:06
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Hilfreichste Antwort

Man bekommt Witwen oder Witwerrente


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anonym
beantwortet von vlaruu am 10. August 2009 20:15
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http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/

Hier bekommst du von der Rentversicherung Hinweise, was in einem solchen Fall zu unternehmen ist.

Kommentar von vlaruu am 10. August 2009 20:17

Formulare/Rente/DRVBPaketRenteWitwenrente


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 10. August 2009 20:04
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Darüber freut sich der Staat.

Kommentar von Ddd2c241ba9316279b8649ebcb7d2604smallbeate55 am 10. August 2009 20:07

Quatsch.


anonym
beantwortet von rumpi am 10. August 2009 20:05
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Den spart sich der Staat.



anonym
beantwortet von alchemist2 am 10. August 2009 20:06
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Jeder einzelne kriegt SEINE Rente. Wenn einer früher stirbt, wird ein anderer dafür 110 Jahre alt. Das ist pure Statistik für die Versicherer.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 11. August 2009 09:23

falsch


beate55
beantwortet von beate55 am 10. August 2009 20:06
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Die bleibt im Rententopf.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 11. August 2009 09:22

falsch

Kommentar von Ddd2c241ba9316279b8649ebcb7d2604smallbeate55 am 14. August 2009 10:48

Wennich es richtig beobachte schreibst Du als Kommentar immer nur falsch, es wäre hilfreicher und auch glaubwürdiger, wenn Du die falsche Antwort fundiert richtig stellen würdest.


anonym
beantwortet von corimaus am 10. August 2009 20:06
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die hat der staat dann gespart

Kommentar von vlaruu am 10. August 2009 20:24

das gesparte wird dann für die diendstwagen z.b. ulla verwendet. so wird der steuerzahler nicht belastet. Alles ist in Ordnung.

Kommentar von corimaus am 10. August 2009 20:50

genau so sieht es aus

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 11. August 2009 09:22

falsch


gri1su
beantwortet von gri1su am 10. August 2009 20:07
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Die behält der Staat dann ein.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 11. August 2009 09:22

falsch


stefvol
beantwortet von stefvol am 10. August 2009 20:11
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das ist kein Quatsch sondern bittere Realität. Der hinterbliebene Ehepartner bekommt dann die Witwenrente -wobei man hier zwischen der großen und kleinen Witwenrente unterscheidet - das ist abhängig von dem eigenen Einkommen des noch lebenden Partners. Wenn der Verstorbene noch sehr jung war, gibts siese Rente auch nur noch begrenzt, denn er hat ja mehrere Möglichkeiten um sich zukünftig seinen Unterhalt selber zu sichern - entweder eine neue Verbindung oder jobben oder eben auch beides. Selbst in den Fällen wo eine Witwe die große Witwenrente bekommt, dann aber wieder heiratet, ist diese dann futsch.

Kommentar von 6bf199e86b1546b7cb6c42683d77140fsmallFolienkartoffel am 10. August 2009 20:13

sieh mal in der RVO nach


anonym
beantwortet von Lissa am 11. August 2009 18:08
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Der hinterbliebene Ehegatte hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Auf diese Rente wird das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet.

http://www.baufinanzierungsrechner.eu/witwenrente.php


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