Kisler am 10.08.2009 um 20:04 Uhr
Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn er oder sie kurz vor dem Ruhestand stirbt? Wird diese dann auf den noch anderen Ehepartner übertragen oder wird die Rente dann einfach beim Staat einbehalten?
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/
Hier bekommst du von der Rentversicherung Hinweise, was in einem solchen Fall zu unternehmen ist.
Formulare/Rente/DRVBPaketRenteWitwenrente

Darüber freut sich der Staat.
beate55 am 10. August 2009 20:07 Quatsch.
Jeder einzelne kriegt SEINE Rente. Wenn einer früher stirbt, wird ein anderer dafür 110 Jahre alt. Das ist pure Statistik für die Versicherer.
Niklaus am 11. August 2009 09:23 falsch

Die behält der Staat dann ein.
Niklaus am 11. August 2009 09:22 falsch
das ist kein Quatsch sondern bittere Realität. Der hinterbliebene Ehepartner bekommt dann die Witwenrente -wobei man hier zwischen der großen und kleinen Witwenrente unterscheidet - das ist abhängig von dem eigenen Einkommen des noch lebenden Partners. Wenn der Verstorbene noch sehr jung war, gibts siese Rente auch nur noch begrenzt, denn er hat ja mehrere Möglichkeiten um sich zukünftig seinen Unterhalt selber zu sichern - entweder eine neue Verbindung oder jobben oder eben auch beides. Selbst in den Fällen wo eine Witwe die große Witwenrente bekommt, dann aber wieder heiratet, ist diese dann futsch.
Folienkartoffel am 10. August 2009 20:13 sieh mal in der RVO nach
Der hinterbliebene Ehegatte hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Auf diese Rente wird das Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet.