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Was passiert mit der Krankenakte eines Verstorbenen?

gefragt von dagmar164dagmar164 am 02.03.2007 um 16:42 Uhr

Werden die Krankenakten noch archiviert? Wenn ja, wie lange und kann man noch Einsicht nehmen bzw. als Erbe sich diese aushändigen lassen?


Reply


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. März 2007 17:14
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Im Normalfall beträgt die Aufbewahrungsfrist für Krankenakten 30 Jahre.

Aushändigen lassen kann man sie sich sicher nicht, weil das Krankenhaus wegen der Frist ja zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist.

Einsicht nehmen kann vermutlich nur ein Anwalt, der im Auftrag der Erben irgendetwas überprüfen soll - aber das liegt an der Klinik.


anonym
beantwortet von Rolfe am 2. März 2007 20:30
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Zwar wirkt die Schweigepflicht der Ärzte auch über den Tod hinaus, aber wenn Verdacht einer Straftat besteht, kann man über einen Gerichtsbeschluss (nicht man, sondern der Staatsanwalt) die Beschlagnahme der Krankenakten erwirken.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 2. März 2007 17:14
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Im Normalfall beträgt die Aufbewahrungsfrist für Krankenakten 30 Jahre.

Aushändigen lassen kann man sie sich sicher nicht, weil das Krankenhaus wegen der Frist ja zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist.

Einsicht nehmen kann vermutlich nur ein Anwalt, der im Auftrag der Erben irgendetwas überprüfen soll - aber das liegt an der Klinik.


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