dagmar164 am 02.03.2007 um 16:42 Uhr
Werden die Krankenakten noch archiviert? Wenn ja, wie lange und kann man noch Einsicht nehmen bzw. als Erbe sich diese aushändigen lassen?

Im Normalfall beträgt die Aufbewahrungsfrist für Krankenakten 30 Jahre.
Aushändigen lassen kann man sie sich sicher nicht, weil das Krankenhaus wegen der Frist ja zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist.
Einsicht nehmen kann vermutlich nur ein Anwalt, der im Auftrag der Erben irgendetwas überprüfen soll - aber das liegt an der Klinik.
Zwar wirkt die Schweigepflicht der Ärzte auch über den Tod hinaus, aber wenn Verdacht einer Straftat besteht, kann man über einen Gerichtsbeschluss (nicht man, sondern der Staatsanwalt) die Beschlagnahme der Krankenakten erwirken.

Im Normalfall beträgt die Aufbewahrungsfrist für Krankenakten 30 Jahre.
Aushändigen lassen kann man sie sich sicher nicht, weil das Krankenhaus wegen der Frist ja zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet ist.
Einsicht nehmen kann vermutlich nur ein Anwalt, der im Auftrag der Erben irgendetwas überprüfen soll - aber das liegt an der Klinik.