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Was passiert mit der Kaffeekasse?

gefragt von lejoti am 30.06.2009 um 19:51 Uhr

Wir haben an der Anmeldung im Büro ein kleines Sparschwein stehen. Hat der Chef ein Anrecht auf das darin befindliche Geld, das wir von den Kunden als kleines Dankeschön bekommen?


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ungererbad
beantwortet von ungererbad am 30. Juni 2009 19:53
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Ist eine Grauzone. Ein Chef, der moralisch einigermaßen up to Date ist, wird Euch das Geld natürlich lassen. Einer, der auch nach ein paar Euro giert, wird es nehmen. Und machen kannst Du nichts.


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anonym
beantwortet von alexthek am 30. Juni 2009 19:52
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warum heißt die kaffeekasse kaffeekasse? weil davon kaffee & co gekauft wird... oder mal ein gemeinsames frühstück gemacht wird... trinkgeld eben...


anonym
beantwortet von Norlicht am 30. Juni 2009 19:52
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Nein, eigentlich nicht. Wieso? Will er das Geld haben???


terraq
beantwortet von terraq am 30. Juni 2009 19:52
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wenn er Kaffee davon kauft und aufbrüht, sicha :)


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 30. Juni 2009 19:54
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Also bei krichlichen Einrichtungen ist es so, dass das Personal keine Geldgeschenke annehmen darf.

Wenn es eine Kaffeekasse gibt, gelten die Einnahmen als Spende für die Einrichtung und muß dann der Einrichtung vom Personal übergeben werden.

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 30. Juni 2009 19:57

na prima,die raffen auch alles,als wenn sie nicht genug hätten,brauchen es für Pristeralimente!!!


bueten
beantwortet von bueten am 30. Juni 2009 19:52
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kein anrecht firmenausflug


britel
beantwortet von britel am 30. Juni 2009 19:52
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Ich würde mal sagen: nein!


anonym
beantwortet von matilda1 am 30. Juni 2009 19:55
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Ich denke auch, die ist für Kaffee, Frühstück.. da. bzw soll man sich sowas vorher ausreden, dann gibt´s keine Mißverständnisse!!


clauzito
beantwortet von clauzito am 30. Juni 2009 19:57
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Ich würde das so sehen wie beim trinkgeld für z.b.kellner, da es sich ja ebenfalls um eine anerkennung des kunden (gastes) handelt. Das trinkgeld darf der arbeitgeber nicht einbehalten - ist geregelt in § 107 Gewerbeordnung


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