Wir haben an der Anmeldung im Büro ein kleines Sparschwein stehen. Hat der Chef ein Anrecht auf das darin befindliche Geld, das wir von den Kunden als kleines Dankeschön bekommen?

Ist eine Grauzone. Ein Chef, der moralisch einigermaßen up to Date ist, wird Euch das Geld natürlich lassen. Einer, der auch nach ein paar Euro giert, wird es nehmen. Und machen kannst Du nichts.
warum heißt die kaffeekasse kaffeekasse? weil davon kaffee & co gekauft wird... oder mal ein gemeinsames frühstück gemacht wird... trinkgeld eben...
Nein, eigentlich nicht. Wieso? Will er das Geld haben???

Also bei krichlichen Einrichtungen ist es so, dass das Personal keine Geldgeschenke annehmen darf.
Wenn es eine Kaffeekasse gibt, gelten die Einnahmen als Spende für die Einrichtung und muß dann der Einrichtung vom Personal übergeben werden.
Masoud53 am 30. Juni 2009 19:57 na prima,die raffen auch alles,als wenn sie nicht genug hätten,brauchen es für Pristeralimente!!!
Ich denke auch, die ist für Kaffee, Frühstück.. da. bzw soll man sich sowas vorher ausreden, dann gibt´s keine Mißverständnisse!!

Ich würde das so sehen wie beim trinkgeld für z.b.kellner, da es sich ja ebenfalls um eine anerkennung des kunden (gastes) handelt. Das trinkgeld darf der arbeitgeber nicht einbehalten - ist geregelt in § 107 Gewerbeordnung