Was passiert mit der gesetzlichen Rente wenn man ins Ausland geht bzw. sich Selbständig macht?
Hallo, was passiert mit der gesetzlichen Rente, wenn man ins Ausland geht bzw. sich selbständig macht und somit nicht weiter einzahlt etc. Kriegt man das irgendwann trotzdem ausgezahlt, ist es einfach weg oder wie wird das gehandhabt? Vielen Dank!
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Grundvoraussetzung sind 60 Beitragsmonate. Der einmal erworbene Anspruch bleibt dann erhalten. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird dann die Rente auf Antrag gezahlt. Auch ins Ausland. Füre Selbständige gilt natürlich da gleiche. Auch die können ja ihren Anspruch auf die 60 Monate begründen.
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also falls Du das richtig korrekt wissen möchtest - dann wende Dich bitte an deinen Rentenversicherer und vereinbare einen Termin.
Weg ist die Rente nicht. Sondern sie reduziert sich halt jährlich. Prüfe ob nicht ein Mindestbeitrag zum Erhalt der letzen Höhe bei Dir Sinn macht. D.h. - wie hoch ist die aktuell und wieviele Jahre hättest Du noch?
Grundsätzlich gelte - dass Du Dir Deine Rente auszahlen lassen kannst - aber dann musst Du über 2 Jahre im Ausland leben und nix mehr eingezahlt haben. Ausserdem kommt es darauf an in WELCHES Ausland Du gehst. EU-Land oder Nicht-EU?
Also falls Du es richtig individuell für Deine Situation exakt genau aktuell wissen willst - ist der Rentenversicherer der richtige Kontakt. Termin hat man gleich
Kommentar von DerHansDerHans 12.12.2011it welcher Begründung sollte sich die Rente reduzieren? Der einmal erworbene Anspruch auf eine Altersrente bleibt erhalten. Lediglich eine evtl. EM-Rente würde kleiner, da die Zurechnungszeit abnimmt. Diese fällt aber sowieso weg, wenn nicht kontinuierliche Beiträge gezahlt werden.
Kommentar von walterdealemanwalterdealeman 09.02.2012..die Antwort ist falsch! Grundsätzlich gelte - dass Du Dir Deine Rente auszahlen lassen kannst - aber dann musst Du über 2 Jahre im Ausland leben und nix mehr eingezahlt haben.
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Das ist nicht weg. Wenn Du die Altersgrenze erreicht hast, bekommst Du die Rente (wenn Du mind. 5 Jahre eingezahlt hast, bzw. Beitragspflichtig beschäftigt warst).
Kommentar von nighthawk101nighthawk101 11.12.2011Die allgemeine Wartezeit läßt sich nicht nur durch Beitragszahlungen der Versicherten erfüllen. Insofern ist Antwort unvollständig...
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Bei einem Wohnsitz im Ausland hängt die Höhe der Rente aber auch vom jeweiligen Land ab. Ggfls. beträgt die Rente dann nur noch 70% .
Das spielt ja im Moment noch keine Rolle. Die Frage ging ja, was mit den bereits gezahlten Beiträgen passiert.