Frage von jhweruhirwt 10.12.2011

Was passiert mit der gesetzlichen Rente wenn man ins Ausland geht bzw. sich Selbständig macht?

  • Hilfreichste Antwort von DerHans 10.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Grundvoraussetzung sind 60 Beitragsmonate. Der einmal erworbene Anspruch bleibt dann erhalten. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird dann die Rente auf Antrag gezahlt. Auch ins Ausland. Füre Selbständige gilt natürlich da gleiche. Auch die können ja ihren Anspruch auf die 60 Monate begründen.

  • Antwort von eppelein 10.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    also falls Du das richtig korrekt wissen möchtest - dann wende Dich bitte an deinen Rentenversicherer und vereinbare einen Termin.

    Weg ist die Rente nicht. Sondern sie reduziert sich halt jährlich. Prüfe ob nicht ein Mindestbeitrag zum Erhalt der letzen Höhe bei Dir Sinn macht. D.h. - wie hoch ist die aktuell und wieviele Jahre hättest Du noch?

    Grundsätzlich gelte - dass Du Dir Deine Rente auszahlen lassen kannst - aber dann musst Du über 2 Jahre im Ausland leben und nix mehr eingezahlt haben. Ausserdem kommt es darauf an in WELCHES Ausland Du gehst. EU-Land oder Nicht-EU?

    Also falls Du es richtig individuell für Deine Situation exakt genau aktuell wissen willst - ist der Rentenversicherer der richtige Kontakt. Termin hat man gleich

  • Antwort von Werther 10.12.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das ist nicht weg. Wenn Du die Altersgrenze erreicht hast, bekommst Du die Rente (wenn Du mind. 5 Jahre eingezahlt hast, bzw. Beitragspflichtig beschäftigt warst).

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