mvjb07 am 31.05.2009 um 13:40 Uhr
gehen die Schulden an seine angehörigen weiter?wenn ja an welchen??eltern oder Kindern??
oder werden die schulden gelöscht??

Die werden ganz normal vererbt, genauso wie das Vermögen. Und jeder Erbe kann sich dann aussuchen, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt.

Die Angehörigen können das Erbe ausschlagen und der Gläubiger bleibt drauf sitzen.

Wenn denn Erben gefunden werden,können die auch die Erbschaft ausschlagen statt annehmen,wenn diese überwiegend aus Schulden besteht.
Ansonsten würde ich sagen,haben die Gläubiger einfach Pech gehabt. Wer soll denn da noch haften,wenn kein gesetzlicher Nachfolger an STelle des Erblassers getreten ist oder treten kann/wird?
SHIT happens.

wenn das Erbe ausgeschlagen wird, verfallen auch die Schulden.

Wenn der Erbe das Erbe antritt muß er die Schulden bezahlen. Ansonsten Pech für die Gläubiger
Die Bank oder der Staat muss es bezahlen.
Wenn er z.b ein Haus für 500.000€ gebaut hat und 300.000€ abbezahlt hat, KANNST du das Haus erben, erbst damit aber auch die Schulden.

dann muss seine frau bezahlen. Wenn sie auch tot ist dann die volljährigen Söhne/tüchter
erfährt man dann was man erbt??also was da alles ist??
kommt drauf an ob man als entfernterer Verwandter ggf.zu den Erbberechtigten zählen könnte. DA tauchen dann Erben auf,die hat die Welt noch nicht gesehen..besonders ,wenn was zu holen ist...
naja aber wie ist es wenn es die oma ist die stirbt..und der enkel soll evtl. erben..wird ihm den vorhher gesagt was er erbt??ob es schulden sind(wenn ja wird auch der betrag genannt?) oder doch ein haus das abgezahlt ist??
Das kommt glaube ich darauf an, wer erbt. Wenn es die "ganz normalen" Erben sind, also im Normalfall die Kinder, dann müssen sie sich selber einen Überblick verschaffen. Wenn erst weitere Erben gesucht werden müssen, ist meistens schon eine Vermögensaufstellung da, weil die professionellen Erbensucher auf Provisionsbasis arbeiten und gar nicht erst anfangen, wenn es sich nicht lohnt.
also soweit ich weis ist es sicher das der enkel erben soll da es auch keine anderen näheren angehörigen gibt..
Dann kümmert der Enkel sich im Normalfall alleine darum. Ich glaube, man muß sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt - aber da kann man bei Erstellung des Erbscheines ja nochmal fragen.
Eigentlich kommt der Enkel erst an dritter Stelle, nach Ehepartner und Kinder. Aber wenn die anderen nicht mehr am Leben sind, tritt dieser automatisch an erste Stelle. Ich habe vor einigen Jahren einmal ein Erbe ausgeschlagen, da ich wusste, dass der Erblasser Schulden hatte. Mir wurde lediglich vom Nachlassgericht mitgeteilt, dass ich Erbe bin, aber ob ich Vermögen erbe oder Schulden wurde nicht mitgeteilt. Dies hätte ich an einem Eröffnungstermin beim Nachlassgericht erfahren. Die Ausschlagung des Erbes muss dem Nachlassgericht schriftlich mitgeteilt werden, dann werden, sofern kein Erbe gefunden wird, die Beerdigungskosten und Schulden vom Sozialamt, also vom Staat übernommen.