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Was passiert mit den Schulden eines Menschen wenn er stirbt und er kein Testament angelegt hat?

gefragt von mvjb07mvjb07 am 31.05.2009 um 13:40 Uhr

gehen die Schulden an seine angehörigen weiter?wenn ja an welchen??eltern oder Kindern??

oder werden die schulden gelöscht??

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Schulden x 994 nach dem Tod x 8

ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 31. Mai 2009 13:41
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Die werden ganz normal vererbt, genauso wie das Vermögen. Und jeder Erbe kann sich dann aussuchen, ob er das Erbe annimmt oder ausschlägt.

Kommentar von D93e77d9f2366cdd15676aad2e6941dfsmallmvjb07 am 31. Mai 2009 13:51

erfährt man dann was man erbt??also was da alles ist??

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 31. Mai 2009 13:56

kommt drauf an ob man als entfernterer Verwandter ggf.zu den Erbberechtigten zählen könnte. DA tauchen dann Erben auf,die hat die Welt noch nicht gesehen..besonders ,wenn was zu holen ist...

Kommentar von D93e77d9f2366cdd15676aad2e6941dfsmallmvjb07 am 31. Mai 2009 14:02

naja aber wie ist es wenn es die oma ist die stirbt..und der enkel soll evtl. erben..wird ihm den vorhher gesagt was er erbt??ob es schulden sind(wenn ja wird auch der betrag genannt?) oder doch ein haus das abgezahlt ist??

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 31. Mai 2009 14:03

Das kommt glaube ich darauf an, wer erbt. Wenn es die "ganz normalen" Erben sind, also im Normalfall die Kinder, dann müssen sie sich selber einen Überblick verschaffen. Wenn erst weitere Erben gesucht werden müssen, ist meistens schon eine Vermögensaufstellung da, weil die professionellen Erbensucher auf Provisionsbasis arbeiten und gar nicht erst anfangen, wenn es sich nicht lohnt.

Kommentar von D93e77d9f2366cdd15676aad2e6941dfsmallmvjb07 am 31. Mai 2009 14:13

also soweit ich weis ist es sicher das der enkel erben soll da es auch keine anderen näheren angehörigen gibt..

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 31. Mai 2009 14:35

Dann kümmert der Enkel sich im Normalfall alleine darum. Ich glaube, man muß sich innerhalb von sechs Wochen entscheiden, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt - aber da kann man bei Erstellung des Erbscheines ja nochmal fragen.

Kommentar von Simple_avatar2smallthommy12 am 1. Juni 2009 15:13

Eigentlich kommt der Enkel erst an dritter Stelle, nach Ehepartner und Kinder. Aber wenn die anderen nicht mehr am Leben sind, tritt dieser automatisch an erste Stelle. Ich habe vor einigen Jahren einmal ein Erbe ausgeschlagen, da ich wusste, dass der Erblasser Schulden hatte. Mir wurde lediglich vom Nachlassgericht mitgeteilt, dass ich Erbe bin, aber ob ich Vermögen erbe oder Schulden wurde nicht mitgeteilt. Dies hätte ich an einem Eröffnungstermin beim Nachlassgericht erfahren. Die Ausschlagung des Erbes muss dem Nachlassgericht schriftlich mitgeteilt werden, dann werden, sofern kein Erbe gefunden wird, die Beerdigungskosten und Schulden vom Sozialamt, also vom Staat übernommen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 31. Mai 2009 13:41
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Die Angehörigen können das Erbe ausschlagen und der Gläubiger bleibt drauf sitzen.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 31. Mai 2009 13:42
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Wenn denn Erben gefunden werden,können die auch die Erbschaft ausschlagen statt annehmen,wenn diese überwiegend aus Schulden besteht.

Ansonsten würde ich sagen,haben die Gläubiger einfach Pech gehabt. Wer soll denn da noch haften,wenn kein gesetzlicher Nachfolger an STelle des Erblassers getreten ist oder treten kann/wird?

SHIT happens.


Lexa1
beantwortet von Lexa1 am 31. Mai 2009 13:42
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wenn das Erbe ausgeschlagen wird, verfallen auch die Schulden.


galliano
beantwortet von galliano am 31. Mai 2009 13:46
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Wenn der Erbe das Erbe antritt muß er die Schulden bezahlen. Ansonsten Pech für die Gläubiger


anonym
beantwortet von sony61 am 31. Mai 2009 13:43
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Die Bank oder der Staat muss es bezahlen.

Wenn er z.b ein Haus für 500.000€ gebaut hat und 300.000€ abbezahlt hat, KANNST du das Haus erben, erbst damit aber auch die Schulden.


Adel00
beantwortet von Adel00 am 31. Mai 2009 13:42
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dann muss seine frau bezahlen. Wenn sie auch tot ist dann die volljährigen Söhne/tüchter


anonym
beantwortet von Fabian1231519 am 31. Mai 2009 13:42
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Dann gilt gesetzliche erbfolge (kinder...)


LaGitana
beantwortet von LaGitana am 31. Mai 2009 13:41
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an die angehörigen aber frag mich nicht an wen genau


anonym
beantwortet von muckersalz am 31. Mai 2009 13:41
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Der Staat muss selbst bezahlen.


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