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Was passiert mit den gezahlten Steuern wenn man ein Kfz wieder abmeldet?

gefragt von Felix820Felix820 am 08.10.2008 um 20:13 Uhr

Bekommt man die Summe teilweise wieder oder ist das Geld zum Teufel?


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 8. Oktober 2008 20:14
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Werden anteilig zurückerstattet.

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 8. Oktober 2008 20:17

und wenn man das Kfz verkauft und der Käufer es ummeldet?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. Oktober 2008 20:18

ebenfalls

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 10. Oktober 2008 19:24

Das ist gut so


monja1995
beantwortet von monja1995 am 8. Oktober 2008 20:14
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Der zuviel bezahlte Betrag wird rückerstattet


wolle59
beantwortet von wolle59 am 8. Oktober 2008 20:14
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Bekommst Rückzahlung!!


Shira
beantwortet von Shira am 8. Oktober 2008 20:14
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Du bekommst das was du zuviel bezahlt hast wieder zurück.


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 8. Oktober 2008 20:15
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Die Rückerstattung dauert 2.3 Wochen und wird dir wieder gut geschrieben.


doka12
beantwortet von doka12 am 8. Oktober 2008 20:14
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Du bekommst das geld zurück


anonym
beantwortet von tonks am 8. Oktober 2008 20:15
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Kann man sich zurück erstatten lassen.

Geht aber nicht automatisch, man muß schon hingehen.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 9. Oktober 2008 04:15

Blödsinn

Kommentar von 3d86c15319329a563c2437ef84687002smallFelix820 am 10. Oktober 2008 19:24

Ich mein, man muss ja eh hin ums abzumelden


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 8. Oktober 2008 20:18
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Du bekommst deine Steuern anteilig zurück und wenn es jemand neu anmeldet oder umeldet, bekommt der einen neuen Steuerbescheid!


anonym
beantwortet von Depie am 10. Oktober 2008 16:32
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wird anteilig zurück erstattet, die Zahlung erfolgt per Scheck! ( es gibt keine Überweisung).


anonym
beantwortet von juliusromeo am 20. Dezember 2008 15:26
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die kfz steuer wird kalendertäglich abgerechnet.

ACHTUNG: sollte ein fahrzeug auch nur einen einzigen tag zugelassen sein, wird trotzdem für einen ganzen monat die kfz steuer erhoben!

heisst mindestbetrag in jedem fall 1/12 der gesamtjahressteuerlast. bei zeiträumen über 30 tagen wird die steuerlast kalendertäglich ermittelt und der unvebrauchte gesamtbetrag abgerundet auf ganze euro per scheck zur auszahlung bereitgestellt.

klasse, nicht!


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