Hallo,
ich habe bin November eine Weihnachtsgeldzahlung von meinem neuen Arbeitgeber erhalten. Nun hat er mich zum ende des Jahres in der Probezeit gekündigt. Muss ich nun tatsählich das Weihnachtsgeld zurükzahlen, obwohl der arbeitgeber mich gekündigt hat? Vielen DAnk für eine kompetente Anzwort !
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Punkt 1: Während der Probezeit bekommt man eigentlich kein Weihnachtsgeld.
Punkt 2: Wenn er gekündigt hat, musst Du auch nicht zurück zahlen.

Kommt darauf an, was zu diesem Thema in Deinem Arbeitsvertrag steht. Steht es so drinnen, kann er es zurück verlangen. Manche Firmen verlangen es nur zurück, wenn der Arbeitnehmer selber kündigt.
bitmap am 20. Dezember 2007 22:24 Bis jetzt die einzig richtige Antwort.
jbinfo am 20. Dezember 2007 23:54 Das sehe ich nicht so
bitmap am 21. Dezember 2007 14:02 Ich schon, denn es kommt in der Tat drauf an, was arbeits- oder gegebenefalls tarifvertraglich vereinbart ist. Da es keine gesetzliche Regelung zu dem Thema gibt. Es kann sich zwar die vertragliche Vereinbarung als nichtig oder unzumutbar erweisen, wenn man es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, aber von vornherein Pauschalaussagen dazu machen, ist mal eben bissel weit aus dem Fenster gelehnt.
also ich weiss nicht genau ob er das verlangen darf kann es mir aber kaum vorstellen das war ja seine entscheidung dir das zu zahlen und das wohl freiwillig die firmen die ich kenne zahlen im ersten jahr garkein weihnachtsgeld aus...

Soweit ich weiß kann das Weihnachtsgeld bis 30.April zurückgefordert werden.

Normalerweise gibt es einen Passus im Vetrag, der besagt, daß das Weihnachtsgeld nur dennen zusteht, die bis April in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Oder so ähnlich!