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Was passiert mit dem Weihnachtsgeld, wenn man in der Probezeit gekündigt wird?

gefragt von moppedmann am 20.12.2007 um 21:45 Uhr

Hallo,

ich habe bin November eine Weihnachtsgeldzahlung von meinem neuen Arbeitgeber erhalten. Nun hat er mich zum ende des Jahres in der Probezeit gekündigt. Muss ich nun tatsählich das Weihnachtsgeld zurükzahlen, obwohl der arbeitgeber mich gekündigt hat? Vielen DAnk für eine kompetente Anzwort !


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 20. Dezember 2007 21:50
7x
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Punkt 1: Während der Probezeit bekommt man eigentlich kein Weihnachtsgeld.

Punkt 2: Wenn er gekündigt hat, musst Du auch nicht zurück zahlen.


schurke
beantwortet von schurke am 20. Dezember 2007 21:51
6x
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Kommt darauf an, was zu diesem Thema in Deinem Arbeitsvertrag steht. Steht es so drinnen, kann er es zurück verlangen. Manche Firmen verlangen es nur zurück, wenn der Arbeitnehmer selber kündigt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 20. Dezember 2007 22:24

Bis jetzt die einzig richtige Antwort.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 20. Dezember 2007 23:54

Das sehe ich nicht so

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. Dezember 2007 14:02

Ich schon, denn es kommt in der Tat drauf an, was arbeits- oder gegebenefalls tarifvertraglich vereinbart ist. Da es keine gesetzliche Regelung zu dem Thema gibt. Es kann sich zwar die vertragliche Vereinbarung als nichtig oder unzumutbar erweisen, wenn man es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, aber von vornherein Pauschalaussagen dazu machen, ist mal eben bissel weit aus dem Fenster gelehnt.


anonym
beantwortet von jule1306 am 20. Dezember 2007 21:49
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also ich weiss nicht genau ob er das verlangen darf kann es mir aber kaum vorstellen das war ja seine entscheidung dir das zu zahlen und das wohl freiwillig die firmen die ich kenne zahlen im ersten jahr garkein weihnachtsgeld aus...


Geborg
beantwortet von Geborg am 20. Dezember 2007 21:48
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Soweit ich weiß kann das Weihnachtsgeld bis 30.April zurückgefordert werden.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 20. Dezember 2007 21:49
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Ja, da kommst du nicht herum.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 20. Dezember 2007 21:52
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Normalerweise gibt es einen Passus im Vetrag, der besagt, daß das Weihnachtsgeld nur dennen zusteht, die bis April in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Oder so ähnlich!


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