Mit der kommenden Abgeltungssteuer treten so einige Neuerungen auf. In diesem Zusammenhang würde es mich interessieren, was mit den Altverlusten passiert?
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Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (§23 EstG) können mit positiven Erträgen aus Veräußerungstatbeständen (§ 20 Abs. 2 EstG) ab 2009 verrechnet werden. Die Verrechnungsmöglichkeit besteht aber nur bis 2013, dannach verfallen die Altverluste.