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was passiert mir wenn ich mit 1,9 promille auf dem rad von der polizei angehalten werde???

gefragt von illchner am 12.05.2008 um 15:12 Uhr

muss ich meinen führerschein abgeben? muss ich mit einer mpu rechnen???


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 12. Mai 2008 15:22
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Na, hör mal. Du fährst volltrunken mit einem Fahrzeug evtl. unter Menschen; was kannst du da erwarten? Stell dir vor, du gerätst auf die falsche Strassenseite vor einen Bus mit Kindern, der wegen dir ausweichen muss und in den Graben fährt. Oder du fährst mit dem Fahrrad in eine Gruppe mit Kindern. Und wenn man mit 1,9 Promille noch Fahrrad fahren kann, ist man bereits "trainierter Trinker" (Alkoholiker) und muss natürlich zu einer MPU und nachweisen, dass er seine Trink-Gewohnheiten geändert hat, wenn er wieder am Strassenverkehr teilnehmen will.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Mai 2008 15:24
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Anklage wegen Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug (§316 StGB). Zunächst KEIN Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht. (Siehe § 69 StGB "KRAFTfahrzeug")

Allerdings wird die Verwaltungsbehörde prüfen (MPU), ob insoweit eine Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vorliegt. In aller Regel wird in einem solchen Fall davon auszugehen sein, so daß dann die Fahrerlaubnis entzogen wird. Eine Sperrfrist gibt es in einem solchen Fall nicht. Zur Wiedererlangung ist eine erneute MPU erforderlich.


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 12. Mai 2008 15:15
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der lappen is weg...mit allen konsequenzen wie beim auto...

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 12. Mai 2008 15:24

Wenn er keinen hat?

Kommentar von 42569b043137a5970e672a201383e1e6smallsuesszahn am 12. Mai 2008 15:42

er/sie hat aber geschrieben "muss ich meinen führerschein abgeben?"


Anitahaserl
beantwortet von Anitahaserl am 12. Mai 2008 15:16
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Wußte garnicht das man fürs Fahrrad nen Führerschein braucht


redbulldrinker
beantwortet von redbulldrinker am 12. Mai 2008 15:17
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Fahrrad fahren ist bei maximal 1,6 Promille drin, aber dann musst du auch noch normal fahren können!

Kommentar von Simple_avatar10smallNibelheim am 12. Mai 2008 16:40

DRIN mag es sein, gerätst du in eine Polizeikontrolle gibt es echt Schwierigkeiten. Für den Radfahrer !!

Kommentar von 426fd99a449d1dcae555c77d8956c551smalltomchat am 23. September 2008 19:52

Na wenigstens einer ders drauf hat. Ja das stimmt, wurde noch nie geändert, Fahradfahren geht bis 1,6 aber man muß es können, keine Ausfallerscheinungen haben. Dann ist das richtig


anonym
beantwortet von BaludDerBaer am 12. Mai 2008 15:21
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Lappen wech!!!


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 12. Mai 2008 15:49
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Die absolute Fahruntauglichkeit auf dem Fahrrad beginnt bei 1,6 Promille.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 12. Mai 2008 15:55
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Trotz Mehrfachversuch hat das Programm nur den ersten Satz meiner Antwort wiedergegeben. Nochmal:

Aber Achtung, bei Verkehrsgefährdung, Schlangenlinien etc. reichen 0,3 Promille und der Lappen ist weg.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 12. Mai 2008 17:23
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Du bist dein Führerschein los.


abacus111
beantwortet von abacus111 am 13. Mai 2008 01:48
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was hat mir ein Richter gesagt????? auch als fussgänger und auf einem pferd sind sie verkehrsteilnehmer. - lappen weg -


Amalia2709
beantwortet von Amalia2709 am 13. Mai 2008 18:47
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Hallo..ein Freund hatte erst den Fall, dass ihm ein angetrunkener Fahrradfahrer vors Auto geknallt ist. Er hat sich einfach verschätzt und keine Reaktionszeit mehr gehabt. Also: keinen Alkohol auf dem Fahrrad, dass ist verantwortungslos


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