gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Was passiert jetzt eigendlich beim diebstahl im wert von 18 €??

gefragt von alsam am 06.11.2009 um 18:09 Uhr

ich bin schon 18 und habe sachen im wert von 18 euro geklaut ... und das für "eine" freundin ... das kam so ... ich bekamm einen job für den ich mich richtig gefreut habe ... dann sah ich eine freundin die ich nciht so oft sehe ... sie hat mir erzählt das sie stress mit ihrem freund hatte das sie auch noch heute mit ihm verabredet sei udn unbedingt schminke benötigt ... und ich war richtig happy das ich den job bekommen hab das ich dan im laden stand und ihr was mitnehmen wollte (sollte) ?? ich wurde aber erwischt ... udn sie ist schnell abgehauen ... :( ich musste im laufe der zeit eine geldstrafe im wert von 100 euro zahlen ... die ich dann auch SOFORT am nächsten tag auch bezahlt habe ... nur habe ich totale angst das ich ins gefängnis muss oder das es mein arbeitgeber erfährt udn mich dan feuert ... was wird den jetzte eigendlich genau gemacht ?? muss ich wirklich ins gefängnis oder noch mehr bezahlen ?? steht es dann alles in meiner akte udn wird es mein chef erfahren ??

:(


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

diebstahl (648)
gefängnis (220)
prozess (62)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 6. November 2009 18:10
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt nicht auf den "wert"des Diebesgutes an,gestohlen ist gestohlen!


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 6. November 2009 18:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mach so einen Mist nie wieder. Wie willst Du so durchs Leben kommen? Den Richter interessiert der Wert der Sachen nicht. Du bekommst eine Strafe. Wahrscheinlich wirst Du nach Jugendstrafrecht einige gemeinnützige Stunden ableisten müssen. Schlimmer ist die Geschichte, wenn Dein Chef das mitbekommt. In der Lehre kann er Dir deswegen nicht kündigen, Du hast ja nicht die Firma bestohlen. Er wird Dich aber nicht übernehmen. Sieh zu, dass das keiner mitbekommt und lass es Dir eine Lehre sein. Wegen 18 Euro versaut man sich nicht sein Leben.


KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 6. November 2009 18:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Beim ersten mal, wenn du dich einsichtig zeigst, wird sogut wie immer die Klage fallen gelassen. Ob es deinen Job gefährdet weiß ich nicht.


zitronischka
beantwortet von zitronischka am 6. November 2009 18:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hausverbot wird das maximale sein, was noch kommen könnte. Kein Knast, AG erfährt nix, da sowas nicht ins polizeiliche Führungszeugnis kommt. Aber dennoch: Schäm dich!!!!!!!!!!


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 6. November 2009 18:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ins Gefängnis kommst Du höchstens wegen Dummheit.



hajottka
beantwortet von hajottka am 6. November 2009 18:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bekommst eine Anzeige, die wegen Geringfügigkeit wieder eingestellt wird. Dein Arbeitgeber wird nichts davon erfahren, denn es besteht keine Meldepflicht.


fantasiahope
beantwortet von fantasiahope am 6. November 2009 18:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Deswegen kommt man nicht ins Gefängnis! Alles unter 50 Euro wird beim ersten Mal eingestellt. Aber wenn dies noch mal vorkommen sollte, dann reagiert selbst der Staatsanwalt "sauer".


ooKarinaoo
beantwortet von ooKarinaoo am 6. November 2009 18:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wieso klaust du für andere wenn du schon klaust dann doch wenigsten für dich selbst


Elch67
beantwortet von Elch67 am 6. November 2009 18:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Erst mal haste nen Vermerk im polizeilichen Führungszeugnis....Und der bleibt bestehen!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 6. November 2009 18:13

Nein, da kommt nur bei einer Verurteilung ein Vermerk rein. Kommt er mit einer Geldbuße bzw. Sozialstunden davon gibt es keinen Eintrag.

Kommentar von B298d84df485eda385549512538556a9smallElch67 am 6. November 2009 18:15

Ne Bemerkung kriegt man immer bei Ladendiebstahl..wenn auch nicht für jedermann einsichtbar


benji2005
beantwortet von benji2005 am 6. November 2009 18:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da fällt mir nur der Spruch ein: Hirn einschalten! Man Mädl, wie kann man denn so blauäugig sein? Schön, dass du einen Job gefunden hast und Dich drüber freust, aber dann klauen???

Sicher kann es schwere Konsequenzen haben, vielleicht kannst du es Deinem Chef ja erklären, wenn er es rausbekommt, aber ich glaube nicht, dass du gute Karten hast.


anonym
beantwortet von FLXXX am 6. November 2009 18:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dein chef wird davon nix erfahren weil er in dein führungszeugniss nich reinschauen darf und du musst entweder ne kleine strafe zahlen oder gemeinnützige arbeit leisten


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. November 2009 18:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

in den Knast muste nicht; es wird wohl noch Jugendstrafrecht angewandt werden; wahrscheinlich kommt es zu einem sogenannten "Zimmertermin" beim Jugendrichter; d.h. Du wirst vom Jugendrichter zu einem bestimmten Termin in sein Arbeitszimmer vorgeladen, dort wird er mit Dir die Angelegenheit durchsprechen und - wenn es das erste Mal - war eine Erziehungsmaßnahme verhängen; beim ersten Mal ist das eine Ermahnung; sonst tut sich nichts, falls Du weiterhin sauber bleibst.


anonym
beantwortet von sunny32 am 6. November 2009 18:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ins Gefängnis muß man deswegen nicht gleich. Eigentlich holt der Geschäftsinhaber, in welchem der Diebstahl passiert ist, die Polizei und die regelt das.Da hattest Du Glück,wenn Du,ohne Polizei,die Strafe bezahlt hast.Aber niemals wieder Klauen,auch wenns nur Kleinigkeiten sind.


anonym
beantwortet von alsam am 6. November 2009 18:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ach leutee ... :) das werde ich niemals mehr machen .. ich habe in den vier monaten es so bereut ... ich finde es gut das ihr eure meinung sagt danke !!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Firefox 3.5.1

    diebstahl was passiert....

    GIbt es eine Anzeige bei einem diebstahl im wert von 85 cent?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.