Was passiert im Todesfall mit Schulden bzw. Krediten

9 Antworten

Wenn keinerlei Vermögen vorhanden ist, gehen die Gläubiger leer aus. Verwandte müssen nicht dafür haften (abgesehen von Bürgschaften).

Viele Antworten, aber meiner Meinung nach alle nur teilweise richtig.

Du bist volljährig? Du hast kein Vermögen? Es geht um Deine Eltern?

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, würde folgende Situation eintreten: die Beerdigungskosten müssten Deine Eltern natürlich übernehmen, Deine Schulden nicht. Allerdings, wenn Deine Eltern das Erbe ablehnen, würden die Gläubiger auf ihren Schulden sitzen bleiben. Der Staat haftet definitiv nicht!

Oft ist es aber eine moralische Verpflichtung der Eltern, die Schulden ihrer Kinder zu übernehmen. Lass es lieber nicht darauf ankommen und werde so alt :), dass Du Deine Schulden selbst abzahlen kannst.

dein oder ein nachlass (das erbe) eines verstorbenen kann finanziell positiv (Guthaben) oder negativ (Schulden) sein. dieser nachlass kann von den erben angenommen oder ausgeschlagen werden (achtung: gesetzliche fristen beachten!). falls kein erbe den nachlass annimmt (meist bei schulden), muss dass der staat übernehmen.

Beste Grüße. 

nein! Wenn Schulden da sind übernimmt diese nicht der Staat sondern die Gkäibiger bleiben darauf sitzen!

Die Erben müssen es übernehmen wenn sie die Erbschaft akzeptieren. Andernfalls wird der Besitz des Verstorbenen gepfändet & versteigert.

Was wenn man keinen Besitz hat und noch bei den Eltern wohnt.

aber man volljährig ist..?

@oluuu

Ähm... höre ich da raus dass du dich umbringen willst und Angst hast, dass deine Eltern deine eventuellen Schulden übernehmen müssen? Tu das nicht!

Falls nicht, irgendwer muss es ja übernehmen und wahrscheinlich müssten es deine Eltern übernehmen, da du ja sozusagen nicht selbstständig lebst.

@Einherjar

Nein natürlich nicht.

Würde nur gerne wissen, was passieren würde ob meine Eltern etc. meine finanziellen, ausgleichen müssten, Kredit weiter bezahlen etc..

 

Grundsätzlich kann man Schulden erben. Allerdings nur, wenn der im Testament erwähnte Erbe bzw. der gesetzl. festgelegte Erbe das Erbe antreten will. Niemand muss ein erbe antreten