Was passiert genau mit dem Piepser?

6 Antworten

Wenn du doch bei der FFW bist, frage doch dort den Einsatzleiter wie das abläuft.

Sagen kann ich dir jetzt schon, dass du in der Schule ärger bekommen wirst.

Da es sich um eine freiwillige Feuerwehr handelt musst du nicht. Aber warum fragst du? Entweder bist du in der Einsatzabteilung und wenns piep ab zum Einsatz. Wenn du natürlich ausserhalb bist ist es klar, dass du nicht hin brauchst.

Wenn es piept hast du dich, wenn du mit einem privat fahrzeug zur Wache fährst an die StvO zu halten. Du hast mit deinem Privatfahrzeug keine Sonderechte. Deshalb ist eine Zeitangabe wie lange du von zu Hause zur Wache brauchen darfst irrelevant. Eigene Sicherheit geht vor.

Was auf dem Pieper angezeigt wird hängt wohl vom Alarm ab der eingegangen ist, sofern ihr solche Piepser hättet, die was anzeigen. Ansonsten sagt die Leitstelle: Einsatz für Florian xxxxxxxxxxx, z. B. dringende Türöffnung, stellen sie Einsatzbereitschaft her. Nährers erfährt man dann in der Stützpunktzentrale. und im übrigen gibt es in jeder Feuerwehr bei den Piepsern verschiedene Schleifen die Alarmiert werden können, je nach Alamierungsplan und größe des Einsatzes. Es werden nicht immer alle Schleifen ausgelöst.

Aber all dies kann dir der Stadtbrandinspektor oder der Einsatzleiter deiner FFW erklären

Ach, und den Piepser erhälst du erst, wenn du mindestens den Grundlehrgang bestanden hast.

Ach, und den Piepser erhälst du erst, wenn du mindestens den Grundlehrgang bestanden hast.

Das ist mir schon klar. Modul 1 & 2

Da es sich um eine freiwillige Feuerwehr handelt musst du nicht. Aber warum fragst du?

Reines Interesse.

Du hast mit deinem Privatfahrzeug keine Sonderechte

Das ist nicht ganz richtig. Auch mit dem privat PKW dürfen Feuerwehrleute gewisse Sonderrechte in Anspruch genommen werden, natürlich stets unter der Vorraussetzung dass dies angemessen geschieht und niemand gefährdet wird. Andere Verkehrsteilnehemer sind allerdings nicht verpflichtet diese Sonderrechte zu gewähren da dies für die anderen Verkehrsteilnehmer ja meist nicht ersichtlich ist.

Was man nicht darf ist das Inanspruchnehmen von Wegerechten.

Zu diesem Thema gibt es einige Urteile die dies bestätigen, meist infolge von Blitzern etc. wo Feuerwehrleute dementsprechend keine Strafe zahlen müssen.

@horschd2991

Bist du aktiv in einer FFW?

Aber ich.

Du darfst mit deinem privat PKW "formal" SONDERRECHTE inanspruch nehmen. Die betonung liegt auf "formal"

Du hast in der 30igr Zone deine 30 zu fahren und nicht mit 70 durch zu sausen. Du hast rechts vor loinks zu beachten usw. Und ausserdem hast du unter der gebührenden Berücksichtigung dich an die StvO zu halten Du hast die StvO zu beachten. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, bist du der dumme.

Auch das Schild auf dem Dach. Feuerwer xxxxxxxx, gibt dir keine extra Sonderechte. Wenn dir ein anderer dadurch zum B. die Vorfahrt gewährt ist das OK.

Dann lese einmal was die Landesfeuerwehrschule da zu schreibt:

******Von der Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Privatfahrzeuge auf dem Weg zum Feuerwehrhaus bei Alarm ist daher g r u n d s ä t z l i c h abzuraten. Die Pflicht der Feuerwehrangehörigen nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Feuerwehrgesetzes, sich bei Alarm unverzüglich, d. h.ohne schuldhaftes Zögern, zum Dienst einzufinden, rechtfertigt die Inanspruchnahme von Sonderrechten grundsätzlich nicht. Sie tritt hinter die Pflicht zur Beachtung der geltenden Verkehrsregeln zurück. Der Feuerwehrangehörige verstößt nicht gegen Dienstpflichten, wenn er durch die Verkehrsverhältnisse gehindert war, früher am Alarmplatz einzutreffen. ** http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Documents/SonderrechtePrivatfahrzeugUebung.pdf

Also nix für ungut

@Griesuh

Auch ich bin bei der Feuerwehr und kenne die Problematik daher genauso wie du auch.

Wie ich ja bereits beschrieben habe darf man Sonderrechte natürlich nur unter äußerster Vorsicht wahrnehmen. Jemadem hierbei rücksichtslos dir Vorfahrt zu nehmen ist dämlich und wenn es zu einem Unfall käme wäre man natürlich auch schuld, zurecht. Kann der Andere ja schließlich nicht ahnen wo man hin will.

Im wesentlichen geht es mir darum dass man durchaus etwas schneller fahren darf solange man hierbei niemanden gefährdet. Wie stark man dies strapaziert sieht jeder anderst, aber verboten ist es in dem Fall nicht. Würde man geblitz werden kann man dagegen vorgehen.

Zusammengefasst, ja man darf Sonderrechte inanspruchnehmen solange niemand gefährdet wird (steht ja auch in deinem Link).

Wenn ich es in der vorgegebenen Zeit schaffe, zum Gerätehaus zu fahren, bin ich dann verpflichtet dort zu erscheinen?

In aller Regel unterschreibst du beim Eintritt in die aktive Abteilung eine Verpflichtungserklärung wo festgelegt ist was deine Rechte und Pflichten sind. Gegebenenfalls sind die Rechte und Pflichten auch in Gesetzen oder Rechtsvorschriften deines Bundeslandes geregelt. In meinem Feuerwehrgesetz steht z.B.: "Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sind freiwillig und ehrenamtlich tätig. Sie haben an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen nachzukommen."

Bin ich berechtigt, in der Schule den Unterricht zu verlassen

Hier ist ganz entscheidend aus welchem Bundesland du kommst. In meinem Bundesland hast du kein Recht beim Alarm die Schule zu verlassen und am Einsatz teilzunehmen. Ich halte das für eine gute Regel, du baust dir hier den Grundstock für dein Leben auf. In manchen Bundesländern wird das m.M. nach etwas anders gesehen. Ich würde immer versuchen mit der schule und auch später mit dem Arbeitgeber zusammen eine vernünftige Lösung zu finden. Mit Freiwilliger Feuerwehr wirst du keine Familie ernähren können, und wenn der Brandschutz einer Kommune von ein oder zwei Schülern abhängt dann läuft woanders gewaltig was schief.

Wie lange hat man Zeit, um zum Gerätehaus zu fahren?

Dafür gibt es keine festgelegten Zeiten. Es gibt mancherorts eine festgelegte Hilfsfrist in der mind. eine Gruppe tätig werden soll. Die Fristen sind aber sehr umstritten. Sie beruhen auf Untersuchungen die vor > 20 Jahren durchgeführt wurden. Damals gab es noch keine Rauchmelder in privaten Haushalten. Derzeit laufen dazu wieder Untersuchungen, z.B. die TIBRO-Studie der ich auch schon beiwohnen durfte. Mal sehen was dabei raus kommt.

Außerdem besitzt eure Feuerwehr ja nicht nur ein Fahrzeug, da wird es immer wieder auch Nachrücker geben, also vergiss da festgelegte Zeiten.

Wenn es piepst, welche Informationen stehen drauf?

Das kommt ganz drauf an was ihr für Melder habt. Noch Analoge Melder mit Fünf-Ton- Verfahren oder Digitale Medeempfänger im POCSAG-Betrieb oder gar schon Melder die im TETRA-Funk arbeiten. Du kannst von einfachem Piepsen, über Durchsagen, Standarttexte, Volltexte mit Einsatzstichwort und Adresse bis hin zu Meldern mit denen du eine Rückmeldung gibst ob du kommst oder eben nicht alles haben. http://www.swissphone.com/de/product-category/pager/

Die Schule darfst du verlassen. Wenn du ab 0:00h einen Einsatz hast, der mindst. 2 Stunden dauert, bist du bis 10:00h freigestellt. Dauert er mindestens 4 Stunden, bist du den kompletten Tag freigestellt. Das gilt für NRW.

Danke auch für die weiteren Infos! :)

Also grundsätzlich solltest du in 10min an der Wache sein und des mit der Schule sollten deine Lehrer und der Rektor wissen. Ja in gewisser Art und Weise verpflichtet du dich zu kommen.

Also zum einen ist das bei jeder FF etwas unterschiedlich und zum anderen:

  • du verpflichtest dich dazu zu Einsätzen zu fahren, wenn du in einer angemessenen Entfernung vom Gerätehaus bist

  • den Unterricht verlassen ist schwierig (Schulpflicht und so) und das würde ich auch nicht empfehlen. Am besten den Pieper zu Hause lassen, dann kommt es nicht zu Problemen.

  • ob man nun 2 oder 5 oder 6 Minuten braucht, da gibt es keine Frist, es sollte nur für die Fahrtstrecke angemessen sein, bei uns gibt es die Regelung das 3km Anfahrtsweg max ist, also nur wenn man im Ort ist. Es macht keinen Sinn über irgendeine Landstraße zu heißen wie ein beklommter und dann am Ende selbst im graben zu landen...

  • was auf dem Pieper drauf steht ist von Pieper zu Pieper, von FF zu FF und auch von der Führungsstufe der einzelnen Personen abhängig. Bei uns steht generell nur Alarm oder Einsatz ohne Eile drauf (um die angemessene Anfahrtsgeschwindigkeit zu wissen), aber für die Gruppenführer, Zugführer und Ortsbrandmeister steht auch noch das Alarmstichwort welches von der leitstelle gegeben wird mit drauf