gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Was passiert einem Dritten,der ggü. einem Gerichtsvollzieher vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat

gefragt von lisaloge am 11.08.2009 um 15:16 Uhr

Was für Ansprüche könnten geltend gemacht werden, wenn dadurch eine Pfändung verhindert wurde bzw. kann diese Aussage staffrei korrigiert werden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33914)
Gerichtsvollzieher (122)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


jokkmokk
beantwortet von jokkmokk am 11. August 2009 15:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gibt Ärger !! Mit viel Pech gibts ne Anzeige !!


anonym
beantwortet von justiziasgolem am 11. August 2009 15:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bitte etwas genauer. Inwiefern hatte der Dritte mit dem Verfahren zu tun?

Kommentar von lisaloge am 11. August 2009 15:20

Wenn der Dritte die Sache(n) eines Schuldners in Verwahrung hat, dem Gerichtsvollzieher das jedoch bekannt zu sein scheint.

Kommentar von justiziasgolem am 11. August 2009 15:23

Spätestens wenn die EV durch den Schuldner abgegeben wird und diese Besitztümer verschwiegen werden läge eine (schwere) Straftat vor. Wenn das rauskommt sieht es zappenduster aus.

Kommentar von lisaloge am 11. August 2009 15:49

Mit EV schon klar, aber wenn diese noch nicht vorliegt und der GV einfach wieder weggeschickt wurde?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 12. August 2009 07:14

der Gerichtsvollzieher darf nur in der Wohnung des Schuldners pfänden; befindet sich ein Gegenstand der im Eigentum des Schuldners steht bei einer dritten Person, so kann der Gerichtsvollzieher diese nur pfänden, wenn der Dritte ihn in die Wohnung läßt.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.