sille am 22.08.2007 um 8:13 Uhr
Hallo! Wenn ein Gerichtsvollzieher denjenigen von dem er Geld haben will nie antrifft, was passiert dann? Wie kommt er dann an sein Geld?

Der Gerichtsvollzieher kann auch in Abwesenheit des Schuldners seine Räumlichkeiten betreten und pfänden. In der Regel ist aber in solchen Fällen immer die Polizei als Amtshilfe mit dabei.
Er holt sich die Polizei dazu. Die öffnet ihm die Tür.
Kommt vielleicht auch ein bißchen drauf an um was es geht. Kleinere Beträge oder Wohnungsräumung...
Halt! Er darf die Wohnung erst gegen den Willen des Schuldners (oder in dessen Abwesenheit) betreten, wenn er im Besitz eines Durchsuchungsbeschlusses ist, den er beim Amtsgericht beantragen muss. Er wird dies tun, wenn er mehrfach keinen antrifft oder vor die Tür gesetzt wird. Rein rechtlich ist es zulässig, den Gerichtsvollzieher rauszuwerfen - die Frage ist nur, wie es dann rechtlich zu beurteilen ist, wenn er im Rausgehen irgendwo einen "Kuckuck" dranklebt...
Halt! Er darf die Wohnung erst gegen den Willen des Schuldners (oder in dessen Abwesenheit) betreten, wenn er im Besitz eines Durchsuchungsbeschlusses ist, den er beim Amtsgericht beantragen muss (Art. 13 GG). Er wird dies tun, wenn er mehrfach keinen antrifft oder vor die Tür gesetzt wird. Rein rechtlich ist es zulässig, den Gerichtsvollzieher rauszuwerfen - die Frage ist nur, wie es dann rechtlich zu beurteilen ist, wenn er im Rausgehen irgendwo einen "Kuckuck" dranklebt...