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Was passiert bei Scheidung, mit meinem vor der Ehe erworbenem Haus?

gefragt von ugur251 am 01.04.2008 um 1:19 Uhr

Ich habe vor 2 Jahren ein Haus erworben und habe einiges an Eigenkapital und Eigenleistungen erbracht. Ich möchte jetzt wissen, was mit dem Haus, das auf mich allein im Grundbuch eingetragen ist, bei Heirat ohne Ehevertrag, nach der Scheidung passiert. Ich möchte das Vertrauen zu meiner zukünftigen Gattin nicht brechen, und möchte deshalb keinen Ehevertrag abschließen, möchte jedoch mit dem Haus auf der sicheren Seite bleiben.

Freundliche Grüße


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sender
beantwortet von sender am 1. April 2008 01:25
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Ich finde es sehr fürsorglich von Dir, dass Du Dir bereits vor der Eheschließung Gedanken über die Konsequenzen einer Scheidung machst.

Zu Deiner Frage: ich gehe davon aus, dass Dein Haus keinen Zugewinn während der Ehe nach sich zieht.
Insbesondere dann nicht, wenn Du keine wertsteigernden Maßnahmen in der Ehezeit mehr vornimmst.

Frag einen Anwalt.


Maienblume
beantwortet von Maienblume am 1. April 2008 01:33
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Ganz doller Vertrauensbeweis....

"Und sie teilten schlicht um schlicht -

ansonsten nähm ich nicht den Wicht!"

Kommentar von tinarammstein am 12. August 2008 14:33

suuuper....grins


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 1. April 2008 02:02
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Ohne jegliche Rumeierei und -lästerei, mal ganz sachlich.
Das Haus bleibt Dein alleiniges Eigentum.
Wertsteigerungen und wertsteigernde Maßnahmen werden im Streitfall zum Tag X (Scheidung) von einem Gutachter ermittelt. dieser stellt in seinem Gutachten auch den Wert zum Tag der Eheschliessung fest.
Ergibt sich aus dem Gutachten ein positiver Wert zwischen damals (Eheschliessung) und heute (Scheidung) wird dieser Wert geteilt.
Das Haus bleibt immer Dein allleiniges Eigentum. und ich kann auch Deine Frage verstehen. Es gibt leider genug Leute (ob Mann oder Frau) die mit in die Ehe gebrachtem Vermögen über den Tisch gezogen wurden.
Trotzdem wünsche ich Dir für Deine Ehe, dass sich diese Frage nie stellen wird.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 1. April 2008 02:15

Darauf einen Daumen und einen Schnaps.

Wollen wir für ihn hoffen, dass sich die Gesetzeslage nicht während seiner Ehezeit ändert...

Kommentar von 297887847996cf2b7bd8b1d137392c4fsmalljustika am 1. April 2008 11:06

DH, Sehr korrekt und darum gings ja auch in der Frage. Die Wertung sollte man sich selbst vorbehalten.


anonym
beantwortet von electrizer27 am 1. April 2008 01:27
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dann musst du deiner zukünftigen gattin alles erzählen und auf verständnis hoffen....wenn ich die gattin wäre....nee, das gehört nicht hier hin.... :)

Kommentar von electrizer27 am 1. April 2008 01:32

ausserdem hast du bestimmt abgewartet bis sie einschläft um dann hier diese frage zu stellen ;)


anonym
beantwortet von Waldem4r am 1. April 2008 07:39
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Soweit ich weiss, ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft. Das heisst, jeder Ehepartner kommt mit seinem Vermögen in die Ehe. Alles was nach der Eheschließung dazukommt wird im Falle einer Scheidung geteilt. Das ist eine sehr komplizierte Sache, da auch Rentenansprüche dazuzählen, und auch ein Inflationsausgleich berücksichtigt wird. Generell kannst Du davon ausgehen, dass der Anspruch Deines Ehepartners umso höher wird, je länger die Ehe dauert.



anonym
beantwortet von tinarammstein am 29. Juli 2008 18:02
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was vor der ehe an vermögen da ist wird nicht geteilt . nur wärend der ehe entstandenes vermögen wird geteilt. Anfangs und Endvermögen durch 2.


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 24. September 2008 11:31
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Du bist auf der sicheren Seite, da es vor Ehe in Deinem Eigentum stand. Lediglich umfangreiche Wertsteigerungen innerhalb der Ehe sind ausgleichspflichtig.


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