was passiert wenn ich im ausland lebe trotz inso. und ich mich bei der treuhaenderin nicht mehr melde. was fuer konsequent muss ich rechnen?
Was passiert, ist folgendes: Nach 6 Jahren Wohlverhaltensperiode wird die Restschuldbefreiung nicht erteilt. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren war vergebens.
Soweit mir von einer Rechtspflegerin bestätigt wurde, darf man nach Rücksprache mit dem Treuhänder auch unter Umständen im Ausland leben. Allerdings kann eine Deutsche Private Insolvenz nicht in eine andere umgewandelt werden. Man muss weiterhin seinen Pfändbaren Anteil bezahlen und die Regeln der sechsjährigen Wohlverhaltensphase befolgen. Über die Konsequenzen möchte ich lieber gar nicht nachdenken. Denn es handelt sich bei Nichteinhaltung um einen Strafbestand der verfolgt wird. Auch wenn sofort nichts geschehen sollte - am Ende ist es doch immer besser sich seinen Verpflichtungen zu stellen und nicht sein Leben durch so einen Blödsinn in einen Ausnahmezustand zu versetzen. Sechs Jahre sind schnell vorüber, ertrage sie und schau sie als eine Chance für einen Neuanfang an. Bedenke das Du nun die Chance hast in einen guten neuen Lebensabschnitt zu kommen! Vergeude diese Chance nicht!
Zitat: "Denn es handelt sich bei Nichteinhaltung um einen Strafbestand der verfolgt wird"
Ergänzend:
Ein Verstoß gegen die Obliegenheiten im Restschuldbefreiungsverfahren alleine noch kein Straftatbestand der verfolgt wird. Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers kann jedoch die Restschuldbefreiung versagt werden. Der Antrag kann nicht erst nach Ablauf von 6 Jahren erfolgen, sondern jederzeit (§§ 295, 296 InsO).
Du solltest besser nicht mehr nach Deutschland zurückkehren! Handelt es sich um Privatinsolvenz? Weiß der Treuhänder Bescheid? Sämtliche Veränderungen während der Privatinsolvenz müssen dem Treuhänder mitgeteilt werden also auch Umzug! Deine Privatinsolvenz wird also u. U. nicht gewährt! Es wird keine Entschuldung gewährt werden!