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Was passiert bei einer Scheidung Trennung mit Kindern wenn ein Partner auszieht

gefragt von myscha am 27.06.2009 um 15:13 Uhr

Was passiert bei einer Scheidung Trennung mit Kindern wenn ein Partner auszieht bevor es schriftliche Regelungen über Sorgerecht, Unterhalt, Inventar der Wohnung gibt? Wie muss man sich vor dem Auszug einigen? Bisher ist alles einvernehmlich jedoch wurde mir der Floh ins Ohr gesetzt "wenn nicht alles geregelt ist verliert der Ausziehende seine Ansprüche"!

LG

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Scheidung x 1.276 Trennung x 1.164 Sorgerecht x 613 Auszug x 297 Familienrecht x 271

Capra
beantwortet von Capra am 27. Oktober 2009 12:12
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Also bevor alles schriftlich geregelt ist, einigen sich die Eltern in diesem Trennungsjahr meistens selbst. Oft kommt es zu Kompromissen, dass das Kind zum Beispiel 3 Wochen beim Einen und 3 Wochen beim Anderen wohnt und so immer wechselt, wenn die Eltern noch im gleichen Ort wohnen. Natürlich hat aber auch das Kind ein Wahlrecht. Wenn es sich nicht sicher ist, kann es so eine Vermittlungsstelle wie oben genannt aufsuchen, bei der sich dann ein netter Mensch zu einem setzt, dem man viel erzählen kann und der dann mit einem zusammen die Vor- und Nachteile der beiden Elternteile abwägen und Ratschläge geben.


kandana
beantwortet von kandana am 28. Juni 2009 11:47
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Bevor ihr euch in eine kostenintensive Rechtssache stürzt, klärt es doch selbst und dann schriftlich.

Regelt genau, wer was bekommt (Einrichtung, Geld, Auto etc...).

Auch die Umgangsregelung für Kinder kann selbst vereinbart werden.

Seid ihr euch mal nciht einigm könnt ihr zuerst auch immer mal eine Schried- oder Vermittlungsstelle aufsuchen, die gratis und schnell helfen.

Anwalt und Gericht sollte bei Erwachsenen eigenltich die letzte Möglichkeit sein.

Und wenn ihr bisher einig seid und Du dich nur gegen künftige Eventualitäten absichern willst, ist es das Beste, ihr haltet eure Absprachen schriftlich fest, vielleicht mit Zeugen.

Du verlierst deine Ansprüche nicht, nur weil Du ausziehst.

Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder ist bei Eheleuten auch nach der Scheidung geteilt, es sei denn ein gericht entscheidet anders.

Was Besitz und Einrichtung angeht, ist normal geregelt, dass alles, was in der Ehe angeschafft wurde, geteilt wird.

Aber wie gesagt, wenn ihr einig seid, schriftlich machen und dann hat jeder was in der Hand und unnötige Streitigkeiten könnte schon vorgebeugt werden.


moon73
beantwortet von moon73 am 27. Juni 2009 15:16
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Das stimmmt so nicht, es wird eh dann vor Gericht per Anwalt geregelt, wer was bekommt.

Wichtig ist: nimm dir sofort einen Anwalt, der regelt alles für dich und du machst nichts falsch.


Dini1
beantwortet von Dini1 am 27. Juni 2009 15:16
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das stimmt nicht wenn es vor gericht kommt und ihr habt einvernehmlich geklärt er /sie kann die Kinder jedes WE haben und es klappt (bis auf ein paar Ausnahmen wegen Kranksein, Geschäftsessen) und es wird so gesagt greift das Gericht auch nicht ein, wenn ihr beide in der gleichen Stadt weiter wohnt und die Kinder ein bestimmtes Alter haben, werden sie gefragt wo sie lieber bleiben möchten...


naMdes
beantwortet von naMdes am 27. Juni 2009 15:15
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