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Was passiert bei einer Privatinsolvenz?

gefragt von ali85ali85 am 06.11.2009 um 4:13 Uhr

Wenn ich mit meinem GbR Unternehmen pleite gehen würde, käme ich ja in die Privatinsolvenz. Was genau passiert da? Habe gehört man kann 6 Jahre lang keine Kreditverträge mehr machen und wenn und nach 6 Jahren sind die Schulden gelöscht? Schulden müsste man erst ab einem monatlichen Einkommen von 2500 € begleichen?

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carlos123456789
beantwortet von carlos123456789 am 6. November 2009 13:14
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Hilfreichste Antwort

Gem. § 304 Abs. 1 InsO auf einen Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren anwendbar, wenn er keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so ist dennoch das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat. Somit muss bei ehemals selbständig tätigen Schuldnern von der Anwendbarkeit der Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens dann ausgegangen werden, wenn noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen einschließlich Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern und Steuerforderungen bestehen oder die Zahl von 19 Gläubigern überschritten wird.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/insolvenz.html Desweiteren sind in der Zeit der Wohlverhaltensperiode die Pfändungsfreigrenzen einzuhalten, die auch unserer Kanzlei Homepage zu entnehmen sind. Kreditverträge und neue Kredite kann man theoretisch machen, allerdings wird Dir niemand einen solchen geben,da Deine Schufa kaputt ist und Du in Insolvenz. Desweiteren bleibt der Eintrag noch 3 Jahre nach ende der Insolvenz in der Schufa... Also nächsten 10 Jahre nix mit Kredit.


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TwoSteps4Ward
beantwortet von TwoSteps4Ward am 6. November 2009 05:49
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http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkonkurs

Die Pfändungsgrenze liegt bei 989,99 € alles was darüber ist, KANN auch innerhalb der Insolvenz gepfändet werden. Solltest du verheiratet sein und Kinder haben, ist die Pfändungsgrenze natürlich höher. Der Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt!) "verwaltet" das Geld was über der Pfändungsgrenze liegt! In einer Insolvenz sollte man sich nur noch auf Barzahlung oder Vorauskasse beschränken! Wer die Insolvenz in Anspruch nehmen möchte oder muss, der muss sich auch an bestimmte Regeln halten! Nach 6 Jahren Insolvenz kommen aber noch 4 Jahre Wohlverhaltensphase dazu. In dieser Zeit solltest du ebenfalls keine neuen Schulden mehr machen und beweisen das wieder alles richtig läuft.Erst danach bist du "schuldenfrei"!!!


ramsau
beantwortet von ramsau am 13. November 2009 12:05
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Voraussetzung für das richtige Verfahren für natürliche Personen Das Regelinsolvenzverfahren ist die eigentliche Verfahrensform für selbstständige Personen und ehemals wirtschaftlich selbstständig Tätige, die mehr als 19 Gläubiger haben und / oder ausstehende Löhne und Gehälter, offene Sozialversicherungsbeiträge etc. haben.

Zum besseren Verstehen Das Regelinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung kann für alle ehemaligen Gewerbetreibenden eine Chance sein, die nach der Schließung ihres Gewerbes auf verschiedene Verbindlichkeiten sitzen geblieben sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob sie jetzt ein Arbeitseinkommen beziehen oder soziale Leistungen erhalten.

Siehe auch: http://www.schuldenselbsthilfe.com/kleinunternehmen-schulden.html


anonym
beantwortet von minnnni am 6. November 2009 07:05
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Hallo TwoSteps

Wenn man sich mit einer Sache nicht richtig auskennt,sollte man anderen Menschen keine Auskünfte erteilen.

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 7. November 2009 09:42

Dann sage uns doch allen mal, was daran falsch sein soll?Zudem antwortet man auf einem Beitrag anders ^^

Im Groben ist es richtig was ich geschrieben habe, kann aber sein, das sich einiges geändert hat!

Kommentar von 0c3c56792619db7bc1e0f85b8eaa494asmallTwoSteps4Ward am 7. November 2009 09:56

Wieso gibst du dann dem Fragesteller keine Auskunft?Wenn du bemängelst, das mein Beitrag falsch ist, dann hättest du zumindest auch angebliche Fehler korrigieren können.

PS.: Insolvenz habe ich bereits erlebt, von daher nicht ganz ohne Kenntnisse Oo


anonym
beantwortet von DerOlaf am 6. November 2009 04:23
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wie kommst du denn darauf??


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