
Es wird der Wert ermittelt, einer bleibt drin und zahlt dem anderen die Hälfte des Wertes in Geld.

Da gibt es mehrere möglichkeiten. Der eine Partner kann den anderen zB auszahlen oder man verkauft es ganz und teilt das Geld auf.. Das kann man entweder mit Anwalt klären oder man redet darüber..

Auf keinen Fall streiten, denn sonst teilen sich die Anwälte das Haus.
Wenn einer den anderen nicht ausbezahlen kann, dann ist es immer noch besser zu verkaufen und sich den Erlös, sowie die eventuell vorhandenen Schulden zu teilen - das wäre zumindest fair.

Siehst Du, nun hast Du die richtigen Antworten! Geht doch! LG Raubkatze schmunzel
tja die selbe frage stellen wir uns auch gerade. es kommt auch darauf an wer im GRUNDBUCH eingetragen ist, den der ist der eigentümer. dann anfangswert der imobilie und der endwert der imobilie die differenz daraus durch zwei. schaue doch unter www.Finanztip.de nach unter familienrecht.