Hallo, ich betreue eine 88-jährige Bekannte, die nur wenig Rente hat. Jetzt haben wir die 60-prozentige Schwerbeschädigung durchbekommen, aber was bringt ihr das? Sie hat kein Auto, darf sie wenigstens freifahren mit dem ÖPNV? Laut Merkblatt muß sie dafür noch eine Wertmarke kaufen. Wer kennt sich aus? Wir leben auf dem Land, da ist jede ambulante Fahrt zum Krankenhaus ein Problem, weil die Kasse nichts bezahlt und die Busverbindungen so umständlich sind. Danke für Antwort Sebschen

Kommt drauf an ob sie ein Merkzeichen in ihrem Schwerbehintertenausweis hat.

Ich habe beruflich damit zu tun. Erstmal ne Rückfrage: Hat sie irgendwelche Merkzeichen im Ausweis stehen?
mrsdidge am 4. April 2008 16:09 also da jetzt kurzfristig keine Rückmeldung kommt: Es kommt auf die Merkzeichen und auf die Behinderung /Erkrankung an. Beispiel 1: Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreitung kriegt sie z.B. entweder wenn sie Merkzeichen RF hat oder wenn sie GdB 80 hat und von der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen ist oder bei geringem Einkommen. Beispiel 2: Freifahrt im ÖPNV bekommt sie bei Merkzeichen G (dann muss sie Wertmarke kaufen) oder mit Merkzeichen H kostenfrei. Normalerweise steht im Bescheid, auf welche Nachteilsuasgleiche sie Anspruch hat. Du kannst aber sicher bei der zuständigen Behörde genau Auskunft bekommen. Wegen der geringen Rente: Beantrage mal Grundsicherung im Alter nach SGB XII Manche Rentner müssen Einkommenssteuererklärung machen, wenn ja, dann bekommt sie hier einen Behindertenpauschbetrag berücksichtigt. Es ist etwas schwierig, ohne genaueren Angaben genaue Auskunft zu geben, daher: Rückfrage bei ausstellender Behörde!

Nein, sie darf nicht umsonst Bus fahren. Sie kann im Rahmen der Steuererklärung etwas geltend machen. Hier ein Ratgeber: : http://kuerzer.de/jm54iMAGP
Du solltest dich mal mit denen in Verbindung setzen, die diesen Ausweis ausgestellt haben. Die werden dir genauere Antworten geben können, oder Alternativen nennen.
Bei der Rente nützt das in diesem Fall gar nichts.
Die Rente wird dadurch nicht höher.
Ein Schwerbehindertenausweis bewirkt "nur", dass man früher eine ungekürzte Altersrente bekommen kann.
HerrLich am 4. April 2008 15:45 Das ist so leider nicht ganz richtig. Das ist vom Ausstellungsdatum abhängig.
Ich weiß zwar nicht, was du meinst, aber man kann immer noch mit 63 statt mit 65 in eine ungekürzte Rente gehen. Weitere Informationen gibt es hier: http://kuerzer.de/YTCg76PZ7
Und hier steht noch mehr von dem Nutzen eines Schwerbehindertenausweises: http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html
HerrLich am 4. April 2008 16:18 Ich kenne es so, dass man den Ausweis vor 2001/2003 (?) bekommen haben muss, damit man ohne Kürzung in Rente gegen kann. Mag die Links aber nicht darauf überprüfen. Trotzdem Danke.
Es ist der 16.11.2000 und hat damit zu tun, dass man dann mit 60 statt mit 63 ungekürzt gehen kann.
ein schwerbeschädigtenausweis mit 60% nutzt einer rentnerin leider herzlich wenig.
was die verkehrsbetriebe betrifft, bekommt sie wohl ermäßigung, aber bei 60% leider keinen freifahtsschein.
ansonsten kann sie evtl. in manche museen oder bäder, kino ect. etwas verbilligt rein.
ist aber nicht verpflichtend für den betreiber.

Bzgl. Schwerbeschädigt haben andere ja schon alles gesagt.
Aber wegen der niedrigen Rente? Wie schaut es mit Sozialhilfe/Wohngeld u.ä. aus? Frag doch mal bei den zuständigen Behörden. Vielleicht lässt sich da was machen?

mit dem bus kenne ich mich nicht so aus, aber vielleicht kannst du durchsetzen dass sie keine gez - gebühren mehr bezahlen muss, da sie auf grund der behinderung an keinen öffentlich rechtlichen veranstaltungen teilnehmen kann
http://www.global-help.de/ informative Seite dazu
bei 60% gibt es max. merkzeichen G und da gibt es nur wenige ermäßigungen.