wir selbst sind zu dritt ich habe einen Sohn mit jahren mitgebracht. Ich bin nicht erwerbstätig und mein Mann verdient nur 1350 Euro ca Seine Ex will nun noch mehr unterhalt. Wo ist die Grenze an Existenzminimum was uns bleiben muss. Währe es für uns von vorteil wenn wir heiraten?müsste uns dann mehr bleiben
Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft darüber, was der Vater für seine Kinder zahlen muß. Außerdem steht in der Tabelle, wieviel Selbstbehalt ihm bleibt.
Nach den von Dir genannten Zahlen kommt es wohl automatisch zu einer Mangelfallberechnung. Allerdings gibt es weder für Dein Kind noch für Dich einen Unterhaltsanspruch ihm gegenüber. Nach neuestem Recht hättest Du auch als Ehefrau erst nach seinen eigenen Kindern einen Anspruch.
Einen Unterhaltsanspruch für Deinen Sohn kannst Du gegenüber dem Vater des Kindes geltend machen.
Und für den Rest zum Leben kannst Du dann HartzIV beantragen - oder selbst arbeiten gehen.

Am besten bei einer Behörde nachfragen , wie hoch der Pfändungsfreibetrag in diesem Fall ist !
Nicht verheiratet, in eheähnlicher Beziehung stehend ,sollte offizieller Rat eingeholt werden !
Wo von die uneheliche,nicht beschäftigte Gefährtin lebt interessiert bei der Pfändungsfrei-Betrag niemanden !
Er weiß das Er zahlen muss, und hat das vor einer neuen Bindung zu berücksichtigen !
Nein - der Pfändungsfreibetrag ist deutlich geringer als der Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.