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Was muss passieren, damit man eine einstweilige Verfügung gegen jemanden erwirken kann?

gefragt von shivaa72 am 13.10.2008 um 18:51 Uhr

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pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. Oktober 2008 18:52
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Das Gericht muß davon überzeugt sein, dass es nötig ist. Du schreibst zu allgemein, um konkret antworten zu können.


anonym
beantwortet von Clrainbow774 am 13. Oktober 2008 18:52
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Wenn dich jemand bedroht oder wenn dich jemand vorsätzlich mißhandelt hat.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Oktober 2008 18:52
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eine ganze Menge und es kommt darauf an, um was es geht..und nicht so oberflächlich allgemein...


anonym
beantwortet von Zaubermaus80 am 13. Oktober 2008 18:53
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es muss nur jemand gedroht haben das reicht schon .Kann man beim Amtsgericht sich holen,die einsweilige verfügung


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 13. Oktober 2008 18:54
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Nach meinen Erfahrungen sehr viel. Wenn du am Anfang stehst klingele lieber ständig bei der Polizei an, die Beamten haben mir geholfen, so mußte ich erst keine Verfügung beantragen.


bina84
beantwortet von bina84 am 13. Oktober 2008 18:54
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Am besten mit Kopf unterm Arm zur Polizei gehen.... Ich habe leider die Erfahrung gemacht, das die erst ne einstweilige Verfügung unterschreiben, wenn es fast schon zu spät ist. Aber vielleicht machst du ja andere Erfahrungen. Ich wünsche es dir jedenfalls. Alles Gute..


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 13. Oktober 2008 19:05
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ist mir neu, dass die Polizei eine einstweilige Verfügung unterschreibt; die gibts nämlich nur beim Amtsgericht; dort auf die Rechtsantragstelle gehen; auch die Anwälte reichen sowas ein; Frage ist ansonsten zu allgemein; einstweilige Verfügungen gibts für 1001 Fälle; meistens sind es stalkingfälle; aber auch oft Mietstreitigkeiten; auf jeden Fall muß Eile geboten sein; wenn das Gericht keinen Eilfall sieht, wird erst mal eine Verhandlung anberaumt, um beide Seiten anhören zu können; insgesamt komplizierte Materie, also am besten juristischen Rat einholen.


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 13. Oktober 2008 19:06
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Eine "einstweilige" Verfügung bedeutet zunächst einmal vorläufigen Rechtschutz. Der wird nicht gewährt, wenn die Angelegenheit nicht so dringend ist, daß man warten kann, bis ein Gericht ein Urteil gesprochen hat. Wenn also ein Rechtsverstoß eines andern vorliegt, der zunächst einmal "repariert" werden muß, damit nicht Schlimmeres passiert, dann kann man das durch eine einstweilige Verfügung machen. Danach kann das Gericht (auf Antrag) dann in aller Ruhe abschließend entscheiden. Wenn also der Vermieter im Winter die Heizung abdreht oder jemand den notwendigen Unterhalt nicht bezahlt oder auch jemand einen anderen bedroht, dann geht das.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 14. Oktober 2008 07:10
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einstweilige Verfügung wenn der notwendige Unterhalt nicht gezahlt wird ist mir neu, wie soll das denn gehen?


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