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Was muß man vertragsrechtlich & versicherungsrechtlich beachten wenn man eine Putzfrau einstellt?

gefragt von jackB am 15.05.2008 um 9:48 Uhr

Wer kann mir sagen was man da alles beachten muss und wie man so etwas am besten angeht?


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Reply


Bärbel Moti
beantwortet von Bärbel Moti am 15. Mai 2008 09:56
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du musst sie bei der LVA/ Krankenkasse anmelden und versichern. falls ihr etwas passiert. (wollen wie nie hoffen) sonst ist sie nicht abgesichert und die konsequenzen wollen wir erst garnicht erörtern(zu grausame gedanken).falls sie arbeitslos ist muss sie auch nachweise für´s arbeitsamt haben. formulare hällt die ARGE bereit, diese müssen monatlich ausgefüllt werden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 15. Mai 2008 09:54
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anjanni
beantwortet von anjanni am 15. Mai 2008 11:13
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Du meldest sie am besten bei der Minijob-Zentrale an (online). Voraussetzung: sie hat kann den Job bei Dir als 400-Euro-Job machen. Dann zahlst Du eine Pauschalsteuer und Krankenversicherung und Rentenversicherung für sie (damit das bei den Zeiten mitzählt, müßte sie die RV noch mit eigenen Beiträgen mitzahlen - kann man auch machen, ist nicht so viel). Bei der Gemeindeunfallversicherung ist sie mit dieser haushaltsnahen Tätigkeit automatisch beitragsfrei mitversichert, so daß eventuelle Unfälle auf dem Arbeitsweg oder bei der Arbeit bei Dir versichert sind.




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