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Was muss man im Handelsregister bei Firmengründung auf jeden Fall eintragen lassen?

gefragt von larom41 am 03.05.2007 um 18:25 Uhr

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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 3. Mai 2007 18:30
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Müssen -- gar nichts.

Du kannst erstmal einfach ein Gewerbe anmelden.


anonym
beantwortet von StudiJule am 3. Mai 2007 19:56
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Unternehmen aller Rechtsformen bis auf die GbR müssen sich in das HR eintragen lassen. Der Kaufmann nach § 1 HGB ist verpflichtet alles einzutragen, was "ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich" ist...also z. B.: Jahresumsatz - Anwendung der Grundsätze kaufmännischer Buchführung (wesentliches Merkmal) - Höhe des eingesetzten Kapitals - Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge - Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit - Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume - Anzahl der Beschäftigten



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