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Müssen -- gar nichts.
Du kannst erstmal einfach ein Gewerbe anmelden.
Unternehmen aller Rechtsformen bis auf die GbR müssen sich in das HR eintragen lassen. Der Kaufmann nach § 1 HGB ist verpflichtet alles einzutragen, was "ein nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb erforderlich" ist...also z. B.: Jahresumsatz - Anwendung der Grundsätze kaufmännischer Buchführung (wesentliches Merkmal) - Höhe des eingesetzten Kapitals - Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge - Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit - Größe und Beschaffenheit der Geschäftsräume - Anzahl der Beschäftigten