Wir haben ein Telefon verkauft, das beschädigt angekommen ist.
Bevor ich hier lange im Netz herumsuche: Kann mir jemand sagen, welche Schritte ich (oder der Käufer) nun einleiten muß? Die Ware ist doch versichert...
Ich würde mich freuen, wenn jemand gerade kurz eine Antwort geben kann, danke!
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Du solltest mit der Sendung eine Retoure-Schein für Hermes erhalten haben. Damit das Paket an Absender zurücksenden. Grund des Rücksendens angeben. Du solltest dann Ersatz bekommen oder das Geld zurück.
http://www.hermespaketshop.de/versandhandelskunden_paketeretournieren.php

Du als Empfänger kannst da nichts machen, da Du nicht der Vertragspartner vom Paketdienst bist. Das muss der Absender machen. Der muss einen Schadenersatz fordern.
Danke, ich bin der Versender. Dann muß ich mich also melden? Aha, danke!
Dragolein am 8. Januar 2009 22:55 Oh hab ich jetzt auch gelesen... Ja Du musst Dich mit dem Paketdienst in Verbindung setzen.Wenn ein ordentlicher Karton genommen wurde und Polstermaterial verwendet wurde,sieht es gut aus... Ein Tipp: (ich komm aus der Branche) Wenn die sich weigern, dann argumentiere damit, dass das Paket ja schliesslich so angenommen wurde. Wäre es nicht ordnungsgemäss verpackt gewesen, wäre es doch nicht transportiert worden... :o)
Oh, der Tip ist gut - danke dafür!

als Versender musst du bei Hermes den Schaden melden in der Regel prüfen die dann ob die Verpackung den Richtlinien des jeweiligen Unternehmens entspricht (steht in den AGB) und wenn dann das verschulden bei Hermes liegt wird der Schaden in der Regel ersetzt
was genau du machen musst, kann ich dir leider nicht sagen, aber ich hab mal einen Römertopf bei ebay gekauft, wurde mit Hermes versandt und kam kaputt an.
Es war zwar versicherter Versand, aber die Verkäuferin ist am Papierkrieg gescheitert. Ganz einfach scheint es also nicht zu sein, aber verlier nicht den Mut, sondern versuchs auf jeden Fall ;-)
Danke für die ermutigenden Worte! Das ist immer ein Kreuz mit dem ebay...
wohl wahr... aber was solls - es gibt einfach zu viel schönes da ;-)
Der Empfänger muß die Ware auf Beschädigung bei Erhalt prüfen und Beschädigungen beim Spediteur (Paketdienst) reklamieren. Das einfachste: Nicht annehmen.
Dragolein am 8. Januar 2009 22:57 Das ist im Paketdienst aber nicht so. Du darfst als Empfänger erst das Paket öffnen, nachdem Du unterschrieben hast. Mit der Unterschrift ist aber der Paketdienst raus weil er seinen Auftrag erfüllt hat. Bei einer Spedition hast Du sicherlich recht...
Äußere Transportschäden meine ich. Ansonsten frage ich heute mittag mal einen DPD-ler aus der Familie (der Paketesel).
Wie ich sagte: Wenn das Paket äußerliche Transportschäden aufweist, kann der Kunde beim Fahrer reklamieren. Für Schäden am Inhalt ist er nicht verantwortlich. Die meisten Schäden werden aber schon in den Verteilerstationen registriert.
Aha, danke! Das können wir dem Kunden dann sagen...