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Was muss man beim Kauf eines Denkmalgeschüzten Hauses beachten?

gefragt von wieselflink am 30.08.2007 um 10:22 Uhr

Auch wenn ich dann der Eigentümer des Hauses bin, muss ich mich doch wahrscheinlich an bestimmte Vorschriften halten. Kennt ihr eine Seite auf der man über dieses Thema nützliche Informationen findet? Oder kennt ihr bestimmte Umbauten und Maßnahmen die in einem Denkmalgeschüzten Haus nicht erlaubt sind?


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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 30. August 2007 10:31
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Wenn Du Pech hast, dann darfst Du überhaupt nichts verändern, weder aussen noch innen.

Genau kann Dir das aber nur das lokale Denkmalschutzamt sagen, denn dort werden die Dinge für jedes einzelne denkmalgeschützte Haus festgelegt.

Und glaub bloss nicht, Du bekämst irgendwelche Zuschüsse, denn auch wenn rechtlich die Möglichkeit bestünde, so scheitert das regelmässig an den leeren Gemeindekassen.


Luise
beantwortet von Luise am 30. August 2007 18:14
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Hatte seit 1987 immer wieder mit Denkmalschutz zu tun. Erst unser Haus, dann andere Häuser. Besichtige das Haus, überlege, was du instandsetzen willst (sag nicht renovieren!), lege das der Denkmalstelle im Landratsamt vor. Dann bekommst Du schon vorher eine Auskunft. Es ist sehr ratsam sich einen Planer zu suchen, der schon mit Denkmalschutz zu tun hatte, evtl. im Landratsamt erfragen. Die sagen das nicht so leicht und wenn dann schlagen sie dir allerhand Alternativen vor, um nicht in Spezi-Wirtschafts-Ruf zu geraten. Man muss wissen, wie die denken, auf was es ankommt, dann kann man sich erst richtig unterhalten. Ich bin immer super zurecht gekommen, aber würde unbedingt immer vorher fragen im Landratsamt. Es gibt Zuschüsse nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand, man kann die Baukosten (viele davon, oder alle, je nachdem) von der Steuer absetzen. Für uns super gut, auch meine Bauherren immer zufrieden mit dem Denkmalamt. Aber man muss die gleiche Sprache sprechen, sonst versteht man sich nicht. Also Dolmetscher (Architekten mit Denkmalerfahrung) einschalten.


schwalenberg
beantwortet von schwalenberg am 31. August 2007 10:53
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Hallo wieselflink, hol Dir in jedem Fall Hilfe von einem Fachmann. Gutachter oder Architekt. Die wissen auch, was sie dann beim Bauamt hinterfragen müssen. Sieh mal unter www.wertexperte.de


anonym
beantwortet von niGhtY am 30. August 2007 10:23
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Versuch doch mal auf der seite vom bundesministerium für denkmalschutz http://www.bmvbs.de/ da stehen ein paar richtlinien


sonne55
beantwortet von sonne55 am 30. August 2007 10:23
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da sind die vorschriften lokal ziemlich unterschiedlich. ich würde an deiner stelle die örtliche gemeinde/baubehörde befragen. man ist bei solchen objekten sehr stark eingeschränkt, z.b. mit der farbe der fassade usw.


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