Unter welchen Voraussetzungen sind diese Verträge rechtens? Wieviele Jahre dürfen maximal angegeben werden? Wie sehen vorzeitige Kündigungs-Klauseln aus?

Mietvertrag über eine private Wohnung? Ich würde generell sagen, dass man IMMER das Kündigungsrecht nach dem BGB hat, also 3 Monate Kündigungsfrist. Möchte mich da aber nicht zu 100% festbeissen.
Die Mindestmietdauer darf laut Gesetzgeber max. 4 Jahre betragen. Höhere Eintragungen sind unzulässig und daher nicht wirksam.
Aber bevor so eine lange Bindung unterschrieben wird, daran denken dass man da vorzeitig nur ganz schlecht rauskommt.

hallo sweetsue, ich würde versuchen zu vereinbaren, dass eine kündigung wegen eigenbedarf ausgeschlossen wird. darüber hinaus ist alles gesetzlich geregelt. schau am besten im bgb (mit neuem mietrecht ab 2001!)nach, dort kannst du nachlesen, was so alles im mietrecht eine rolle spielt. versuche dementsprechend die punkte herauszufinden, die für dich abweichend davon zu deinem vorteil im mv festgeschrieben werden könnten bzw. sollten. der vermieter wird dir ja sicher erst mal ein angebot unterbreiten (würde ich mir ausbitten), dann kannst du schaun, was wäre veränderungsbedürftig und ihm das so unterbreiten. ich würde allerdings unbedingt vermeiden, ihn auf unwirksame klauseln hinzuweisen. er hätte ansonsten die möglichkeit, diese entsprechend zu seinem vorteil zu ändern.
soweit ich weiß sind bei befristeten verträgen vorzeitige kündigungsklauseln nur für mieter rechtswirksam. klauseln wie ....verlängert sich jeweils um.... sind durch die rechtsprechung gekippt, dagegen kann vereinbart werden, daß das mietverhältnis, wenn es nicht mit einer frist von...zum ende gekündigt wird sich in ein unbefristetes mietverhältnis umwandelt.