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Was muss man bei einer Mahnung durch eine Inkassogesellschaft befürchten?

gefragt von Gabi41 am 23.09.2008 um 10:56 Uhr

Ich bekomme zu UNRECHT Mahnungen von einer dubiosen Website. Jetzt kam gerade ein Schreiben von einem Inkassobüro. Muss ich jetzt befürchten, dass ein Schlägertrupp bei mir vor der Tür steht??? Wie gesagt, es ist völlig aus der Luft gegriffen und deshalb habe ich die Rechnungen auch einfach ignoriert! Wer kennt sich aus mit solch einem Fall?

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Geld x 22.606 Rechnung x 1.085 Schulden x 1.000 Mahnung x 308 Inkasso x 273

Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. September 2008 11:03
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Wenn du wirklich sicher bist, dass die ursprüngliche Rechnung nicht korrekt war, dann brauchst du absolut gar nichts machen. Die Inkasso wird es irgendwann einem Gericht übergeben und du bekommst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Bei dem legst du dann Widerspruch ein und die Firma muss ihre Rechnung begründen. kann sie es nicht, bzw. stehen deine Sachen dagegen, passiert für dich weiter gar nichts. Die inkasso muss dann für alle Kosten selbst aufkommen.

Sollte es aber rechtens gewesen sein, dann werden heftige Kosten auf dich zukommen, wenn du es nicht bezahlst.


skywalker66
beantwortet von skywalker66 am 23. September 2008 11:02
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Ich würde warten bis die ein gerichtliches Mahnverfahren einreichen. Da hast Du die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Die Erfahrung zeigt, dass diese Inkassounternehmen diesen Schritt nicht gehen werden.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 23. September 2008 11:01
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Du solltest den Forderungen per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Die Auslagen für das Einschreiben kannst du den Betreibern der Webseite in Rechnung stellen; aber ich glaube kaum, dass du das Geld wiedersiehst.

Soweit ich weiß, brauchst du dann erst auf eine Mahnung vom Amtsgericht zu reagieren und kannst sonstige Mahnungen ignorieren.


unbekannt1
beantwortet von unbekannt1 am 23. September 2008 10:59
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war das von der seite nachbarschaft 24? das hat mein freund auch bekommen auch ein bzw mehrere briefe von der deutschen inlassostelle warscheinlich eine scheinfirma.. meld dich sonst nochmal


Hochgenuss
beantwortet von Hochgenuss am 23. September 2008 10:57
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antworten und im zweifel ein gerichtliches verfahren eingehen. aber auf jeden fall antworten!!


Tippse
beantwortet von Tippse am 23. September 2008 10:57
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Schau mal unter www.ombudsmann.de


anonym
beantwortet von sleepa am 23. September 2008 11:24
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ich würde die gunst der stunde nutzen und den "gläubiger" wegen der drohung verklagen. dann geht der schuss für die komplett nach hinten los und du bekommst sogar noch "schmerzensgeld" ;-)


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. September 2008 11:18
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wenn ein Schlägertrupp vor deiner Tür stehen würde könntest du die Firma verklagen. Alleine die Drohung damit ist schon strafbar. Unlängst mußt sogar eine Privatperson eins aftige Strafe bezahlen, weil sie einem Schuldner damit gedroht hat Moskauinkasso einzuschalten. Die Mahnungen von einem Inkassobüro haben den gleichen Stellenwert wie von jedem anderen auch. Im schlimmsten Fall könnte es natürlich passieren, daß der Fall vor Gericht landet und du dann verlierst. Dann wären die Kosten natürlich weitaus höher, als wenn man gleich gezahlt hätte. Wenn es unberechtigt ist, würde ich gar nichts machen - es sei denn es kommt irgendwann ein richterlicher Mahnbescheid. Dem muß man dann widersprechen. Sollte der dann angenommen werden kommt es zu einem Gerichtsverfahren


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 23. September 2008 11:16
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Schhttp://www.fair-ebiz.org/aktuell.phpau mal auf diese Seiten


anonym
beantwortet von MarianneW am 23. September 2008 11:12
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Nunja,

Rechnungen ignorieren ist meist ein schlechter Rat - wenn man sich sicher ist, dass die Rechnung unberechtigt ist, sollte man zumindest widersprechen und das ganz am Anfang.

Was dann kommen kann wäre telefonisches Nachhaken (kannste noch gnorieren) und dann ein Mahnbescheid und auf den musst du reagieren damit er nicht gültig wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 23. September 2008 11:22

aber bei rechtlich bedenklichen Firmen sollte man am besten gar nicht reagieren, da man so seine Daten ja erst bestätigt. Meistens haben die Firmen ja nur eine E-mailadresse. In dem Fall wäre es fatal seinen Namen bekannt zu geben

Kommentar von MarianneW am 23. September 2008 11:27

Rechnungen oder Mahnungen sind ja stets mit einem Empfänger versehen und wenn man mit diesem identisch ist, sollte man schon reagieren. Nicht alles was nach Abzocke aussieht muss ja eine ebensolche sein.


anonym
beantwortet von 338194 am 23. September 2008 11:11
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Wenn Du mich anschreibst, sende ich Dir 3 Musterbriefe zu, in PDF, einer wird für Deine Angelegenheit passen, natürlich gratis. Habe ich mal zufällig entdeckt, und kopiert, weil ich dachte, wer weiß, vielleicht braucht man so etwas mal. Meine adresse: gerdahamacher@yahoo.de.


Nellina
beantwortet von Nellina am 23. September 2008 11:10
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Bekam auch laufend Mahnungen wegen einer Beteiligung von der ich nichts weiss. Habe die Adresse in Antispam-filter gegeben. Jetzt bekomme ich keine mehr.


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