Zur Zeit ist Steuerklasse 5 gewählt, Ehepartner hat Steuerklasse 3, es gibt 2 Kinder, eins minderjährig, eins Studienanfänger. Sollte / sollte nicht der Ehpartner z.B. auf Steuerklasse 3 wechseln: nach Eintritt Arbeitslosigkeit, oder gar nicht? Was ist die finanziell gesehen bessere Alternative?
Derjenige, der von Arbeitslosigkeit bedroht ist, sollte schon möglichst die Steuerklasse so wechseln, dass er die 3 und der andere die 5 hat, weil er dann netto mehr hat - wie folgt:
finanztest 05/2003
Ehepaare können ihre Steuerklassen so wählen, dass weder zu viel noch zu wenig Lohnsteuer vom Gehalt abgeht. Sie entscheiden damit aber auch, wie viel Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Krankengeld oder Altersteilzeitlohn sie erhalten. Ist die Wahl ungünstig, verlieren sie Geld.
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Mit der Kombination der Steuerklassen beeinflussen Ehepaare nicht nur ihr monatliches Nettogehalt. Sie bestimmen damit auch, wie viel Geld Partner erhalten, die arbeitslos werden, in Mutterschaft gehen, länger krank sind oder nach dem Altersteilzeitgesetz arbeiten. Denn die Höhe dieser Leistungen hängt vom monatlichen Netto ab.
Ungeachtet der Einschnitte, die Rot-Grün bei vielen Sozialleistungen plant, sollten Verheiratete die Steuerklassen so wählen, dass sie auch in diesen Lebenssituationen kein Geld verschenken. Solange Ehepaare normal arbeiten, kommt es vor allem darauf an, dass der Chef möglichst wenig Lohnsteuer vom Gehalt abzieht. Je nach Höhe des Bruttolohns, den jeder verdient, sind für Ehepaare dann entweder die Steuerklassen III und V oder für beide die Steuerklasse IV auf der Steuerkarte günstiger.
Verdient nur einer, nimmt er am besten die Steuerklasse III, die für den niedrigsten Steuerabzug sorgt. Verdienen beide Partner in etwa gleich, lassen beide lieber die Steuerklasse IV in ihre Steuerkarten eintragen, damit sie nach Abgabe der Steuererklärung keine Steuern nachzahlen müssen. Verdient ein Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Lohns, wählt er besser die günstige Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V, in der die Lohnsteuer am höchsten ist. Das Finanzamt akzeptiert zwar auch steuerlich nicht so günstige Kombinationen. Dann zahlt das Ehepaar aber während des Jahres zu viel Steuern. Ist das der Fall, können Ehepaare die Steuerklassen noch bis zum 30. November wechseln.
Zwar ist die Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung, die das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung anrechnet. Zu viel abgezogene Steuern sind also nicht verloren. Das Finanzamt bekommt allerdings einen zinslosen Kredit – und das muss nicht sein.
Pausen im Berufsleben
Mit Steuerklasse III gibts den meisten Lohn und das meiste Geld bei Arbeitslosigkeit , Krankheit und Altersteilzeit. Auch wenn ein Ehepartner den Arbeitsplatz verliert, in Mutterschaft geht, längere Zeit krank wird oder Altersteilzeit macht, bekommt er mit Steuerklasse III auf der Steuerkarte das meiste Geld ausgezahlt. Am wenigsten erhält er mit Steuerklasse V. Auch die Steuerklasse IV ist nicht so günstig wie die III. Ein verheirateter Mann, der vorher im Schnitt 2 500 Euro brutto im Monat verdient hat, bekommt zum Beispiel mit Steuerklasse III 246,75 Euro Arbeitslosengeld in der Woche. Mit Steuerklasse IV sind es nur 203,62 Euro und mit der V nur 145,60 Euro.
Arbeitnehmer, die demnächst Arbeitslosen-, Mutterschafts-, Kranken- oder Altersteilzeitlohn beziehen, sollten deshalb auf jeden Fall ihre Steuerklassen prüfen. Haben sie durch eine ungünstige Wahl weniger Geld bekommen, können sie es nicht mehr zurückholen. Der Verlust lässt sich nur verhindern, wenn sie die Steuerklassen rechtzeitig ändern.
Mehr Arbeitslosengeld
Nur verheiratete Arbeitnehmer können ihre Steuerklassen günstig kombinieren. Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt grundsätzlich von der Steuerklasse ab, die am Anfang des Jahres auf der Steuerkarte steht, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Ist eine Steuerklassenwahl nicht nur für die Höhe des Arbeitslosengeldes, sondern auch steuerlich günstiger, erkennt das Arbeitsamt auch einen späteren Wechsel noch an (Paragraph 137 Absatz 4 Nummer 1 Sozialgesetzbuch III).
Das nutzt unser Musterehepaar Petra und Paul Benz. Paul Benz hatte zum Jahresbeginn die Steuerklasse III auf der Steuerkarte, weil er Alleinverdiener war. Im Februar ist seine Frau wieder in den Beruf eingestiegen.
Da sie 2 000 Euro und ihr Mann 4 000 Euro brutto im Monat verdient, wäre es für das Ehepaar steuerlich am günstigsten gewesen, wenn Petra Benz die Steuerklasse V genommen hätte. Doch sie wollte mehr Gehalt ausgezahlt bekommen, deshalb haben beide Partner von der Gemeinde die Steuerklassen IV in ihre Steuerkarten eintragen lassen.
Im März hat Paul Benz dann erfahren, dass er ab Oktober arbeitslos sein wird. Das Paar will deshalb im September neue Steuerklassen beantragen. Sie will die Steuerklasse V nehmen und er die III. Mit Steuerklasse III bekommt Paul Benz rund 64 Euro mehr Arbeitslosengeld in der Woche als mit der IV.
Dann zieht der Arbeitgeber bei seiner Frau zwar mehr Lohnsteuer vom Gehalt ab. Doch die erhält das Paar ja nach Abgabe der Steuererklärung zurück. Das durch Steuerklasse IV entgangene Arbeitslosengeld wäre dagegen verloren.
Ist die Kombination der Steuerklassen steuerlich sinnvoll, macht das Arbeitsamt einen Wechsel auch während der Arbeitslosigkeit noch mit. Das beschert einem Ehepaar, das wir Eva und Heinz Meier nennen, mehr Geld. Heinz Meier hat, bevor Eva im November 2002 arbeitslos wurde, brutto 1 500 Euro und seine Frau brutto 4 000 Euro im Monat verdient. Bei ihr stand deshalb die Steuerklasse III und beim ihm die V auf der Steuerkarte. Das war die Kombination mit den insgesamt geringsten Lohnsteuerabzügen.
Bevor Evas Arbeitslosigkeit begann, haben Meiers die Steuerklassen getauscht, weil Heinz Meier mit Steuerklasse III netto mehr Lohn ausgezahlt bekommt. Jetzt entdeckt das Ehepaar, dass Eva mit Steuerklasse V gut 147 Euro weniger Arbeitslosengeld in der Woche erhalten hat als mit Steuerklasse III.
Es beantragt deshalb sofort wieder für Eva die Steuerklasse III und für Hans die Steuerklasse V. Da dies auch aus steuerlicher Sicht die beste Kombination ist, zahlt das Arbeitsamt daraufhin mehr Arbeitslosengeld. Die höheren Lohnsteuerabzüge, die Hans Meier mit Steuerklasse V hat, holt er sich über die Steuererklärung für 2003 zurück

Wenn sich die Einkommensverhältnisse der Ehepartner ändern, solte man stets drauf achten, dass der besser verdienende die günstigere Steuerklasse hat.
Arbeitslosengeld richtet sich nach dem letzten Nettoverdienst. Wird eine günstige Steuerklasse gewählt, erhöht sich das Nettoeinkommen, somit wird Alo auch etwas mehr sein. Die Steuerklasse ändern, wenn man plötzlich mit Alo zu rechnen hat, wird nicht anerkannt. Mindestens ein Jahr lang muß die gewählte Steuerklasse schon zugeordnet sein.